Dr. Steinhübel & von Buttlar: Mehr Kompetenzen für besonderen Vertreter
Dr. Steinhübel & von Buttlar
Hauptversammlung der Ed. Züblin AG erweitert Auftrag ihres
besonderen Vertreters. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel befürwortet
umfangreiche Informationsrechte.
Stuttgart, im März 2008: Am 13. Februar 2008 fand vor dem Oberlandesgericht
Stuttgart die Berufungsverhandlung in Sachen Lenz Vermögensverwaltungsgesellschaft
GbR und HCS Beteiligungsgesellschaft mbH gegen die Ed. Züblin AG
statt. Die AG nahm als Berufungsklägerin die eingelegte Berufung zurück, in der es
unter anderem um die vermehrten Informationsrechte des besonderen Vertreters
ging. Damit ist die erweiterte Bestellung von Dr. Steinhübel aus der Stuttgarter
Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar zum besonderen Vertreter rechtswirksam.
Als besonderer Vertreter der Ed. Züblin AG ist Dr. Steinhübel zur Geltendmachung
diverser Ersatzansprüche verpflichtet. Sein Prüfungsauftrag umfasst jetzt nicht nur
den Erwerb von Beteiligungen an der DYWIDAG Bau GmbH und der N.V. STRABAG
Belgium S.A., sondern auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen
Abwerbung von Mitarbeitern und vermuteten Verrats von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen.
Dr. Steinhübel begrüßt die Änderungen sehr: „Die erweiterten Befugnisse des
besonderen Vertreters dienen dazu, den Vorwürfen gegen den Vorstand der Ed.
Züblin AG in ihrer Gesamtheit auf den Grund zu gehen. Die Anleger profitieren von
dieser Regelung, da der besondere Vertreter seinem Auftrag durch zusätzliche
Informationen noch besser gerecht werden kann.“
Die Hauptversammlung der Ed. Züblin AG bestellte Rechtsanwalt Dr. Steinhübel am
22. Juni 2006 zu ihrem besonderen Vertreter, das Landgericht Stuttgart bestätigte
den Beschluss mit Urteil vom 9. Februar 2007 in erster Instanz.
Pressekontakt:
Borgmeier Public RelationsSabine Berekoven, Nina Königsmark
Rothenbaumchaussee 5 20148 Hamburg Tel.: 040/4130 960
Fax: 040/4130 9620 Mail: berekoven@agentur-borgmeier.de