Dr. Steinhübel & von Buttlar: Mehr Kompetenzen für besonderen Vertreter

13.03.2008

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Hauptversammlung der Ed. Züblin AG erweitert Auftrag ihres

besonderen Vertreters. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel befürwortet

umfangreiche Informationsrechte.

Stuttgart, im März 2008: Am 13. Februar 2008 fand vor dem Oberlandesgericht

Stuttgart die Berufungsverhandlung in Sachen Lenz Vermögensverwaltungsgesellschaft

GbR und HCS Beteiligungsgesellschaft mbH gegen die Ed. Züblin AG

statt. Die AG nahm als Berufungsklägerin die eingelegte Berufung zurück, in der es

unter anderem um die vermehrten Informationsrechte des besonderen Vertreters

ging. Damit ist die erweiterte Bestellung von Dr. Steinhübel aus der Stuttgarter

Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar zum besonderen Vertreter rechtswirksam.

Als besonderer Vertreter der Ed. Züblin AG ist Dr. Steinhübel zur Geltendmachung

diverser Ersatzansprüche verpflichtet. Sein Prüfungsauftrag umfasst jetzt nicht nur

den Erwerb von Beteiligungen an der DYWIDAG Bau GmbH und der N.V. STRABAG

Belgium S.A., sondern auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen

Abwerbung von Mitarbeitern und vermuteten Verrats von Betriebs- und

Geschäftsgeheimnissen.

Dr. Steinhübel begrüßt die Änderungen sehr: „Die erweiterten Befugnisse des

besonderen Vertreters dienen dazu, den Vorwürfen gegen den Vorstand der Ed.

Züblin AG in ihrer Gesamtheit auf den Grund zu gehen. Die Anleger profitieren von

dieser Regelung, da der besondere Vertreter seinem Auftrag durch zusätzliche

Informationen noch besser gerecht werden kann.“

Die Hauptversammlung der Ed. Züblin AG bestellte Rechtsanwalt Dr. Steinhübel am

22. Juni 2006 zu ihrem besonderen Vertreter, das Landgericht Stuttgart bestätigte

den Beschluss mit Urteil vom 9. Februar 2007 in erster Instanz.

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