Dr. Steinhübel & von Buttlar: Mit Kompetenzvorsprung zum besonderen Vertreter der DIS AG

25.05.2007

Dr. Steinhübel &von Buttlar

Aktionäre setzen auf Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel in der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der Adecco Germany Holding GmbH

Stuttgart, 24. Mai 2007. Sein Fachwissen auf den Gebieten Gesellschaftsrecht und Kapitalanlagerecht bringt ihm das Vertrauen der Aktionäre ein: Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel wurde zum besonderen Vertreter der DIS Deutsche Industrie Service AG (ISIN DE0005016901) gewählt. 99,99% der abgegebenen Stimmen votierten auf der letztjährigen Hauptversammlung für die Bestellung eines besonderen Vertreters, um die Zusammenhänge des beantragten Delisting der DIS AG zu prüfen. Darüber hinaus zählt es zu seinen Aufgaben, den Wechsel der Vorstände Scheiff und de Daniel zur Adecco S.A. zu untersuchen. Der Stimmrechtsanteil der Adecco Germany Holding GmbH betrug zwar rund 83%. Da der besondere Vertreter aber eventuelle Schadensersatzansprüche der DIS AG geltend machen muss, schlossen Interessenskonflikte die Adecco Germany Holding GmbH von der Wahl aus.

Gemäß § 147 des Aktiengesetzes hat Steinhübel in einem Rechtsgutachten zu den möglichen Schadensersatzansprüchen der DIS AG Stellung genommen. In seiner Funktion als besonderer Vertreter wird der Mitbegründer der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar am 5. Juni auf der diesjährigen Hauptversammlung in Düsseldorf sein Prüfergebnis vorstellen.

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel &von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie Versicherungsrecht betreuen derzeit fünf Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

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