Dr. Steinhübel & von Buttlar: Premiere-Aktie im Visier der Anlegerschützer

09.03.2005

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Tübingen, 9. März 2005 – Die Premiere AG könnte bereits unmittelbar nach dem Going Public in Schwierigkeiten geraten. Mittlerweile verdichten sich die Hinweise, dass das Münchener Medienhaus unter der Ägide des Vorstandschefs Kofler beim Börsengang wichtige Informationen im Börsenprospekt nicht angesprochen hat.

Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar prüft diese Vorwürfe seit geraumer Zeit. Anlegeranwalt Dr. Steinhübel: „Wir sind bereits angesichts des Umstands, dass mit dem Emissionserlös in ganz erheblichem Umfang Verbindlichkeiten getilgt werden sollen, misstrauisch geworden“.

Eine der größten Gefahren droht dem Bezahlfernsehen aktuell durch Tauschbörsen (sog. peer-to-peer-Plattformen) im Internet, die im Bereich der Ton-Medien große Verbreitung gefunden haben. Derzeit arbeiten eine Vielzahl von Firmen an der Entwicklung entsprechender Communities für Film und Fernsehen in Echtzeit. Wer teilnehmen will, schließt seinen Fernseher an den PC an und überträgt das laufende Programm – auch Bezahlsender wie Premiere – ins Netz. So können Teilnehmer eine Liste der Sendungen aufrufen, die andere Zuschauer gerade irgendwo auf der Welt ins Internet einspeisen, und sich etwas aussuchen.

Diese Entwicklung war bereits weit vor dem Börsengang der Münchener Premiere AG bekannt. „Und darauf hätte die Premiere AG in ihrem Emissionsprospekt hinweisen müssen“, so Dr. Steinhübel. „Schließlich könnte dieser technische Fortschritt das wirtschaftliche Aus des Bezahlfernsehens bedeuten“.

Und die Aussichten auf ein Verbot der neuen p2p-Plattformen schätzt der Tübinger Anlegeranwalt schlecht ein: „Die Erfahrungen in den U.S.A. mit ähnlich gelagerten Fällen wie -Grokster-, -Streamcast Networks- und grundlegend -Betamax- zeigen, dass die Unterhaltungsindustrie in diesen Verfahren schlechte Karten hat“.

Die Tübinger Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar haben sich seit vielen Jahren auf das Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht spezialisiert und vertreten ausschließlich die Interessen geschädigter Investoren. Herr Rechtsanwalt von Buttlar war bis vor kurzem für die Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt, tätig. Derzeit arbeiten fünf Anlegerschutzanwälte in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar.

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