Dr. Steinhübel & von Buttlar: Securenta AG - Insolvenzverwalter versucht Anleger zu verunsichern

08.05.2008

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Angeblich drohen atypisch stillen Gesellschaftern

Steuernachzahlungen, wenn sie Schadenersatzansprüche zur

Insolvenztabelle angemeldet haben. Rechtsanwalt Wolf von Buttlar von

der Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar warnt vor übereilten

Reaktionen.

Stuttgart, Mai 2008: Die atypisch stillen Gesellschafter haben in den vergangenen

Tagen unerwartete Post vom Insolvenzverwalter der Securenta AG bekommen. In

dem Schreiben behauptet Peter Knöpfel, dass diejenigen Anleger, die

Schadenersatzansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet haben,

Steuernachzahlungen einschließlich Nachzahlungszinsen riskieren. Dann rechnet

Knöpfel vor, dass einem Anleger mit einer Einlage von € 10.000,00 eine

Rückzahlung von € 3.000,00 drohe. Dies sei auf jeden Fall höher als der Betrag, den

ein Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erwarten könne. Vor diesem

Hintergrund rät er den Anlegern davon ab, Schadenersatzforderungen zur

Insolvenztabelle anzumelden.

Was den Anlegern zunächst einen großen Schrecken einjagt, erweist sich bei

näherer Betrachtung als unerbetene und dazu noch als unzutreffende

Rechtsberatung. Der Insolvenzverwalter belegt seine rechtlichen Thesen weder mit

einschlägigen rechtlichen Vorschriften noch mit nachprüfbaren Gerichtsurteilen oder

mit Fundstellen aus der wissenschaftlichen Literatur. Rechtsanwalt Wolf von Buttlar

wundert sich über die Aktion: „Die Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters ist

unzutreffend. Er vermischt hier Äpfel mit Birnen und versucht dadurch, die Anleger

zu verunsichern.“

Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen einen

Finanzdienstleister wegen fehlerhafter Beratung ist in der Rechtsprechung zwar

anerkannt, dass bei der Berechnung des Schadens unter bestimmten

Voraussetzungen etwaige Steuervorteile schadensmindernd zu berücksichtigen sind

(BGH, Urteil v. 17.11.2005 – III ZR 350/04). Im vorliegenden Fall können etwaige

Steuervorteile also unter Umständen die Höhe der zur Insolvenztabelle

angemeldeten Forderung beeinflussen. Einen Automatismus, wonach das Finanzamt

bereits mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen frühere

Steuervorteile aberkennt, gibt es aber nicht.

Völlig unabhängig davon kann das Finanzamt jedoch nachträglich die

Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden prüfen. Das kann beispielsweise dann

passieren, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die

Unternehmensverantwortlichen unzutreffende Angaben über die Verwendung der

Einlagen in den Steuererklärungen gemacht haben. In diesem Fall müssen aber alle

davon betroffenen Anleger mit Steuernachforderungen rechnen und nicht nur

diejenigen, die Schadenersatzansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet haben.

Deshalb bewertet Rechtsanwalt von Buttlar das Vorgehen des Insolvenzverwalters

sehr kritisch: „Wir halten es für sehr bedenklich, dass der Insolvenzverwalter speziell

diejenigen Anleger verunsichern will, die Schadenersatzforderungen zur

Insolvenztabelle angemeldet haben. Noch bedenklicher ist allerdings der Umstand,

dass er auch solche Anleger direkt angeschrieben hat, die anwaltlich vertreten sind.

Üblicherweise wird der Schriftverkehr über die Verfahrensbevollmächtigten

abgewickelt. Hier versucht Herr Knöpfel offensichtlich einen Keil zwischen die

Anwälte und ihre Mandanten zu treiben.“

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den

führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und

Börsenrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die

kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten

Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

Pressekontakt:

Borgmeier Public Relations Sabine Berekoven, Nina Königsmark

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Fax: 040/4130 9620 Mail: berekoven@agentur-borgmeier.de

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