Dr. Steinhübel & von Buttlar: Signifikanter Erfolg für besonderen Vertreter der DIS AG

05.06.2007

Dr. Steinhübel & von Buttlar

Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel erwirkt erfolgreiche außergerichtliche Einigung im Zusammenhang mit unrechtmäßigem Delisting-Verfahren Stuttgart, 5. Juni 2007. In seiner gutachterlichen Stellungnahme, die er als besonderer Vertreter auf der heutigen DIS AG-Hauptversammlung präsentierte, konnte Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel einen beabsichtigten Widerruf der Börsenzulassung nachweisen. Steinhübel ermittelte, dass die Adecco Germany Holding GmbH als Muttergesellschaft der DIS AG deren Delisting-Verfahren verantwortet und ihr demzufolge einen Nachteil zufügte. Adecco Germany ist demnach gemäß §§ 311, 317 AktG zum Schadensersatz verpflichtet.

Besonders im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf des Übernahmeverfahrens sieht der besondere Vertreter das beabsichtigte Delisting als Reaktion der Adecco Germany auf den gescheiterten Squeeze Out und den Erwerb von DIS AG-Aktien durch die Elliott Gruppe. Ferner belegt Steinhübel, dass das Delisting ermessensfehlerhaft beantragt wurde, so dass die damit verbundenen unkalkulierbaren Kosten der DIS AG einen erheblichen Nachteil zufügten.

In Folge einer vorläufigen Information seines Prüfungsergebnisses an die DIS AG erwirkte Steinhübel eine umfassende vertragliche Verpflichtung der Adecco Germany: Adecco willigte ein, die DIS AG von allen Kosten freizustellen, die ihr im Zusammenhang mit der Herbeiführung und Umsetzung des Beschlusses zum Widerruf der Börsenzulassung entstehen oder bisher entstanden sind.

Dr. Heinz O. Steinhübel, Mitbegründer der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, verzeichnet einen Sieg auf ganzer Linie: „Die außergerichtliche Einigung ist als ein klarer Erfolg für die geschädigten Aktionäre zu bewerten. Als von ihnen bestellter besonderer Vertreter konnte ich einen hundertprozentigen Nachteilsausgleich erwirken. Ich bin stolz, dass sich das in mich gelegte Vertrauen für die Aktionäre ausgezahlt hat und ihre Forderungen durch meine Mithilfe in die Tat umgesetzt werden konnten.“

Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:

Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie Versicherungsrecht betreuen derzeit fünf Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.

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