Drei neue Partner: Herbert Smith Freehills baut die deutsche Praxis im Bereich Corporate/M&A und Private Equity aus
Herbert Smith Freehills erweitert ihre deutsche Corporate-Praxis um ein Team: Dr. Oliver Duys, Dr. Wilhelm Nolting-Hauff und Dr. Nikita Tkatchenko stoßen als Corporate/M&A-Partner am Standort Düsseldorf zu der weltweit tätigen Wirtschaftskanzlei. Alle drei kommen von Orrick, wo sie ebenfalls Partner waren. Die Partner werden von ihrem gesamten Team begleitet, das aus zwei Counseln, drei Associates und zwei Foreign Counseln besteht.
Oliver Duys ist im Bereich M&A und Private Equity tätig und spezialisiert auf komplexe, oft grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung zu Transaktionen, zur Gründung von Joint Ventures, zum Auflegen von Fonds und zu Restrukturierungen. Er berät deutsche und internationale Private-Equity-Investoren, Unternehmen und Fondsmanager und unterstützt sie auch bei Managementbeteiligungsprogrammen sowie Haftungsfragen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Expertise ist die Beratung von Unternehmen aus dem Mittleren Osten und aus Indien, die er bei einer Vielzahl von internationalen M&A-Projekten begleitet hat.
Wilhelm Nolting-Hauff berät zu Unternehmenskäufen und -verkäufen, Leveraged Buy-Outs, Joint Ventures und strategischen Partnerschaften sowie zum allgemeinen Gesellschaftsrecht. Er ist sehr erfahren in der Beratung weltweit tätiger Unternehmen und Private-Equity-Investoren bei komplexen, grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Beratung chinesischer Mandanten bei ihren Investments in Deutschland.
Nikita Tkatchenko ist spezialisiert auf die Beratung bei grenzüberschreitenden Transaktionen, Restrukturierungen, im Gesellschaftsrecht und zu Haftungsfragen. Er hat Transaktionen in einer Vielzahl von Sektoren begleitet, mit einem Schwerpunkt in den Bereichen Energie & Infrastruktur sowie Technologie.
„Wir heißen Oliver Duys, Wilhelm Nolting-Hauff, Nikita Tkatchenko sowie das gesamte Team herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihnen. Der Zugang dieser erfahrenen und anerkannten Beraterpersönlichkeiten ist eine signifikante Erweiterung unserer deutschen Corporate-Praxis und des pan-europäischen Angebots für unsere Mandanten“, sagt Kai Liebrich, Managing Partner Germany von Herbert Smith Freehills.
Dr. Sönke Becker, Head of Corporate/M&A Germany, ergänzt: „Oliver Duys, Wilhelm Nolting-Hauff und Nikita Tkatchenko bereichern unser deutsches Team im Bereich Corporate/M&A und Private Equity noch einmal erheblich. Ihr Zugang eröffnet neue Möglichkeiten, die Praxis gemeinsam weiterzuentwickeln. Wir freuen uns ganz besonders, von nun an den Weg gemeinsam zu gehen.“
„Die Vergrößerung unserer deutschen Gruppe mit Oliver Duys, Wilhelm Nolting-Hauff, Nikita Tkatchenko und ihrem Team ist ein Beleg für die kontinuierliche Investition in unsere Transaktionspraxis und unseren strategischen Fokus auf Private Capital. Sie verstärken enorm die Präsenz unserer globalen Corporate M&A-Praxis in Deutschland. Ihr Zugang wird unser grenzüberschreitendes Geschäft weiter ausbauen“, kommentiert Mike Flockhart, Global Co-Head of Corporate bei Herbert Smith Freehills.
Zuletzt kam Private-Equity-Partner Gregor Klenk im Februar 2024 zu Herbert Smith Freehills, Dr. Christian Johnen wurde 2023 zum Partner ernannt. In jüngerer Zeit verstärkte sich die Kanzlei in Deutschland zudem mit Thorsten Matthies an der Schnittstelle von Kartellrecht und Disputes, mit dem Finanzaufsichtsrechtler Dr. Timo Bühler und mit Dr. Fritz Kleweta als Finance-Partner.
Für den Ausbau im Bereich Private Capital als strategischem Wachstumsbereich und für die Entschlossenheit der Kanzlei, sich in den wichtigsten Märkten der Welt konsequent zu verstärken stehen auch die jüngsten Ankündigung von Herbert Smith Freehills zur geplanten Eröffnung eines Büros in Luxemburg1 und zum geplanten Zusammenschluss mit Kramer Levin Naftalis & Frankel in den USA2.
Notes to editors
1 Herbert Smith Freehills plant die Eröffnung eines Luxemburger Büros in den ersten Monaten des Jahres 2025, erforderlich ist noch die Genehmigung der Luxemburger Anwaltskammer.
2 Der geplante Zusammenschluss unterliegt den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der Zustimmung der Partner der jeweiligen Kanzleien.