DStV-Präsident Elster begrüßt mehr als 1.600 Teilnehmer zum 42. Deutschen Steuerberatertag in Berlin

22.10.2019

Unter dem Motto „Kanzlei in Bestform“ eröffnete der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster, am 21. Oktober 2019 den 42. Deutschen Steuerberatertag in Berlin. Vor mehr als 1.600 Teilnehmern aus Berufsstand, Politik, Richterschaft, Finanzverwaltung und Wissenschaft warb er dafür, zu reflektieren, ob die eigene Kanzlei in „Bestform“ ist. Hierfür würden vier Kriterien aus Sicht des Mandanten eine besondere Rolle spielen, so Elster: Qualität, Vertrauen, Verlässlichkeit und Full Service.

Die Qualität der Steuerberatung werde in Deutschland seit jeher durch das Berufsrecht sichergestellt, unterstreicht der DStV-Präsident. Er sieht die qualitätssichernden Berufsregeln jedoch zunehmend bedroht: Die EU-Kommission sehe im Berufsrecht vor allem ein Hemmnis für den europaweiten Wettbewerb. Dabei gewährleiste gerade das Berufsrecht, dass „Mandanten sich überall auf die gleiche Beratungsqualität verlassen können“.

Zum Thema Vertrauen im Mandatsverhältnis betont Elster: „Vertrauen ist das unverzichtbare Saatkorn für eine fruchtbare Zusammenarbeit“. Maßnahmen wie die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen oder die Whistleblower-Richtlinie könnten dieses Vertrauensverhältnis schwächen. Vor diesem Hintergrund gab sich Elster kämpferisch: „Unsere künftige Herkulesaufgabe besteht darin, das Vertrauensverhältnis zwischen uns und unseren Mandanten aufrechtzuerhalten. Nach innen und nach außen!“

Für den DStV-Präsidenten steht außerdem fest: „Damit Steuerberater verlässlich beraten können, müssen Gesetze verständlich sein“. Als Negativbeispiel nennt er u. a. die Erbschaftsteuer-Reform. Wie kompliziert das Gesetz sei, zeige sich eindrucksvoll an den neuen Erbschaftsteuerrichtlinien. Diese umfassen sage und schreibe 192 Seiten. Angesichts dessen zeigt sich Elster entsetzt: Wir haben ein Gesetz mit nur 44 Paragraphen, das 192 Seiten Erläuterung braucht. Das ist Wahnsinn!“

In seiner Rede scheute sich der DStV-Präsident jedoch nicht, dem Berufsstand den Spiegel vorzuhalten. Hinsichtlich des Digitalisierungsgrads in den Kanzleien konstatiert er unumwunden: „Rund ein Drittel der Kanzleien sind Digitalisierungsverweigerer.“ Elster mahnt deshalb: Bei digitalen Prozessen bestehe in vielen Kanzleien noch Nachholbedarf, denn Mandanten erwarteten dies von ihrem Berater.

Für viele Mandanten sei der Steuerberater schließlich der erste Ansprechpartner, so Elster. Zu Recht dürften diese einen umfassenden Service erwarten. Hierzu zähle bspw. auch die Statusfeststellung im Sozialversicherungsrecht. Aktuell ist sie jedoch Rechtsanwälten vorbehalten. Elster hält das für glatten Irrsinn: „Unseren Mandanten ist kaum zu vermitteln, warum wir sie für die Statusfeststellung zum Rechtsanwalt gegenüber schicken müssen.“ Da der Anwalt weder über die nötigen Daten und im Zweifel noch nicht einmal über die nötigen Kenntnisse verfüge, müsse dieser zurück zum Steuerberater, um sich Datensätze und Know-how abzuholen.

21.10.2019

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