DStV: Vertrauen im Mandatsverhältnis steht nicht zur Disposition

22.10.2019

„Vertrauen im Mandatsverhältnis ist ein Eckpfeiler der Steuerrechtspflege. Für uns steht dieses hohe Gut in unserem Rechtsstaat nicht zur Disposition“, unterstrich der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster in seiner Eröffnungsrede des 42. Steuerberatertages in Berlin.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch der DStV-Präsident sieht seinen Berufsstand zunehmend Misstrauen ausgesetzt: „Misstrauen des Gesetzgebers, der Finanzverwaltung und der Gesellschaft – das ist Gift für unser vertrauensvolles Mandantenverhältnis und unseren gesamten Berufsstand!“

Der TAX 3-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments behauptete gar, dass „Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre berufliche Verschwiegenheit als Deckmantel für kriminelle Machenschaften missbrauchen“. Für Elster ein klares Indiz dafür, dass die beteiligten Abgeordneten keine Ahnung vom Tagesgeschäft und Umfang der Beratungsmandate haben. Durch Schlagzeilen des „Cum/Ex“-Skandals würden reflexartig „Steuerberater nur noch als Rechtsverdrehen gesehen“, so Elster.

Problematisch sieht der DStV-Präsident in diesem Zusammenhang die EU-Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, deren Umsetzung in nationales Recht begonnen hat. „Gott sei Dank ohne eine zusätzliche nationale Anzeigepflicht!“, betont Elster. „Dagegen haben wir uns stark gemacht und werden das Thema auch weiterhin genau beobachten“.

Künftig müssen gesetzlich zulässige Gestaltungen an die Finanzbehörden übermittelt werden. Die EU-Anzeigepflicht ist nicht mit der Verdachtsmeldung der Steuerhinterziehung zu verwechseln. Daher ist sich Elster sicher: „Die Meldungen von unseren kleinen und mittleren Kanzleien werden nicht die sein, die der Finanzverwaltung ein Dorn im Auge sind. Dennoch müssen wir künftig sensibler mit unseren Mandanten kommunizieren“.

Auch an der Whistleblower-Richtlinie lässt Elster kein gutes Haar. Zwar sei „die Einführung eines europaweiten gleichen Schutzstandards ein wichtiger Schritt für den Schutz von Whistleblowern.“ Aus rechtsstaatlicher und berufsrechtlicher Sicht führt die Richtlinie beim DStV-Präsidenten allerdings zu Kopfschütteln und Unverständnis.

So fallen beispielsweise Rechtsanwälte nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie, obwohl sie als Organ der Rechtspflege den Steuerberatern gleichgestellt sind.

Diese Doppelstandards sind für den DStV-Präsidenten Elster ein Skandal: „Dies ist kein angemessener Schutz des Mandatsgeheimnisses und eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Rechtsanwälten“.

Der DStV-Präsident hätte sich gewünscht, „den Schutz von Whistleblowern an klare und strikte Bedingungen zu knüpfen, wenn es um Informationen aus Mandatsverhältnissen geht“. Der Hinweisgeberschutz beginnt bereits sehr tief zu greifen. So müssen Kanzleimitarbeiter kaum Sanktionen fürchten, wenn sie Informationen aus dem Mandatsverhältnis preisgeben – egal welche Motivation das Handeln begründet.

„Vertrauen ist das unverzichtbare Saatkorn für eine fruchtbare Zusammenarbeit“. Deshalb forderte DStV-Präsident Elster die 1.600 Zuhörer abschließend auf, durch eine stärkere Kommunikation und Aufklärungsarbeit das Vertrauen der Mandanten zu pflegen und zu fördern.

Der DStV wird seine erweiterten Kapazitäten der Interessenvertretung nutzen, um gegenüber der europäischen Politik und Verwaltung für den Schutz des Mandatsverhältnisses einzutreten.

21.10.2019

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