Durchbruch vor dem BGH in jahrelanger Prozessserie: ARNOLD RUESS und Stolmár & Partner für führenden Spezialmaschinenhersteller erfolgreich

27.06.2016

Das italienische Unternehmen Serviform hatte das Patent eines deutschen Konkurrenten angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat das Patent nun vollständig für nichtig erklärt und damit mehreren seit Jahren laufenden Verletzungsverfahren und erstinstanzlichen Urteilen, die teilweise vollstreckt wurden, die Grundlage entzogen.

Das Patent der ELCEDE Electronic Laser Consulting Engineering GmbH (DE 10 2007 011 516 B4) betrifft die Erzeugung von Stanzmessern für das Schneiden von Kartonagen. Die Serviform S.r.l. ist ein italienisches Unternehmen mit Sitz in Caravaggio. Unter der Marke Serviform werden unter anderem hochwertige Maschinen zum automatisierten Biegen und Ablängen von Stanzmessern vertrieben.

ELCEDE hat in den vergangenen Jahren beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung des jetzt für nichtig erklärten Patents und eines daraus abgeleiteten Gebrauchsmusters (DE 20 2007 018 975 U1) insgesamt fünf Verfahren gegen die Serviform S.r.l., die Pro Form S.r.l., die Euracier GmbH sowie einige der Geschäftsführer dieser Gesellschaften angestrengt. Einige dieser Verfahren sind beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig, nachdem ELCEDE eine Verurteilung durch das Landgericht Düsseldorf erreichen und teilweise vollstrecken konnte, andere waren wegen Zweifeln am Rechtsbestand ausgesetzt worden.

Zur Abwehr dieser Klagen hatte Serviform Nichtigkeitsklage eingereicht und die Löschung des Gebrauchsmusters beantragt. In erster Instanz waren beide Schutzrechte teilweise aufrechterhalten worden. Der Bundesgerichtshof hat bezüglich des Patents das Urteil der ersten Instanz aufgehoben und der Nichtigkeitsklage in vollem Umfang stattgegeben (Az. X ZR 46/14). Über die Beschwerde in dem Löschungsverfahren betreffend das fast wortgleiche Gebrauchsmuster ist formal noch nicht entschieden (35 W (pat) 402/14), inhaltlich spielen aber dieselben Fragen eine Rolle.

Dem Verfahren wegen angeblicher Patentverletzung fehlt nun die Grundlage. Den auf das abgezweigte Gebrauchsmuster gestützten Verfahren ist die Grundlage formal zwar noch nicht entzogen; nach dem BGH-Urteil ist jedoch nicht zu erwarten, dass eines der Düsseldorfer Gerichte bis zum Ablauf des Schutzrechts im März 2017 ein Verletzungsurteil erlassen würde.

Serviform sowie die weiteren Unternehmen vertrauten in sämtlichen dieser Verfahren auf die Rechtsanwälte ARNOLD RUESS sowie die Patentanwälte Stolmár & Partner.

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