DWP DUNKERBECK, WAGNER & SILLING RECHTSANWALTSAKTIENGESLLSCHAFT: Bundesgerichtshof bestätigt Berufsausübungsrecht für Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

25.05.2005

Rechtsanwalt Olaf Silling

BGH: Berufsfreiheit gilt auch für Wahl der Rechtsform

Bundesgerichtshof bestätigt Berufsausübungsrecht für Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

DWP Rechtsanwalts AG bekam Recht gegen Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass Rechtsanwälte sich auch in Form einer Aktiengesellschaft zusammenschließen dürfen - obwohl das im Gesetz nicht vorgesehen ist (AnwZ (B) 27/03, 28/03). Die DWP Dunkerbeck, Wagner und Silling Rechtsanwaltsaktiengesellschaft gewann damit ihren Prozess gegen die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, die nun erneut über den Zulassungsantrag entscheiden muss. Zum zweiten Mal seit ihrer Gründung als Sozietät im Jahr 2000 hat die DWP damit den Weg zu einer modernen Unternehmensorganisation für Anwälte beschritten und geebnet. Zunächst gehörte die DWP 2001 zu den deutschen Kanzleien, die nach der Reform der Anwaltsordnung zur GmbH umfirmierte. Ein Jahr später wurde dann die AG gegründet, der die Rechtsanwaltskammer die Zulassung entziehen wollte.

Der Vorstand der auf Bau- und Unternehmensrecht spezialisierten Kanzlei, Rechtsanwalt Olaf Silling: "Mit diesem Urteil stärkt der BGH die Berufsfreiheit für Rechtsanwälte und ermöglicht ihnen, in wirtschaftlichen Einheiten zusammenzuarbeiten". Der BGH leitet aus Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes ab, dass die anwaltliche Berufsausübung grundsätzlich erlaubt ist, solange kein gesetzliches Verbot besteht.

Die Voraussetzungen für eine Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft - egal ob GmbH oder AG- sind gemäß BGH die Weisungsfreiheit der Anwälte, die Beschränkung des Unternehmensgegenstands auf die Übernahme von Mandaten und das Verbot eines beruflichen Zusammenschlusses für die AG. Rechtsanwalt Silling erteilt dazu gern Informationen (0211 91438-0).

Rechtsanwalt Olaf Silling

 

DWP DUNKERBECK, WAGNER & SILLING

 

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