Eberhard Ahr Rechtsanwalt: Nachschuss- und Rückzahlungspflichten bei geschlossenen Fonds

27.11.2012

Muss z. B. der Anleger eines kriselnden Schifffonds sein Kapital aufstocken?

Nach einer aktuellen Erhebung sind bis an die 1.000 Schifffonds zurzeit in einer wirtschaftlichen Krise. Jede Woche muss ein Teil davon sogar Insolvenz anmelden.

In dieser Situation werden Anleger oft aufgefordert, zur Schaffung neuer Liquidität ihr Kapital aufzustocken. Verbraucher, die ihre Beteiligung vor einigen Jahren zum Beispiel auf Empfehlung von Banken und Sparkassen erworben hatten, weil ihnen diese Anlage in den schillerndsten Farben geschildert worden war, erhalten gerade in den letzten Monaten vermehrt Benachrichtigungen der Verwaltungen oder des Fondsmanagements darüber, dass die Gesellschaft eine Erhöhung des Kapitals beschlossen habe und fordern nun von den Anlegern den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Betrag dafür.

Die Alternative ist meist, dass notverkauft werden muss oder die Gesellschaft Insolvenz anmeldet. Dann kommt es vor, dass es schon wieder um Geld geht und der Liquidator oder der Insolvenzverwalter von den Anlegern Rückzahlungen von Ausschüttungen, die diese in der Vergangenheit eventuell erhalten haben, verlangt.

Beides ist für die meisten Anleger in der Regel völlig überraschend, weil sie über diese Möglichkeiten und Risiken anfangs nicht aufgeklärt worden sind.

Meist wird ein Ausweg aus dieser Situation über den Weg gesucht, sich von dieser Beteiligung etwa im Schadenersatzwege wegen einer falschen Anlageberatung ganz zu lösen. Wenig beantwortet werden bisher aber die oben angeschnittenen im Vorfeld bestehenden Fragen, ob beispielsweise diese Schifffondsgesellschaften überhaupt berechtigt sind, Nachzahlungen auf die Kapitaleinlage zu verlangen oder ob im Falle der Liquidation oder Insolvenz die Rückzahlung von Ausschüttungen gefordert werden darf?

Wie ist überhaupt die Situation, wenn im Falle einer Liquidation einer solchen Gesellschaft nur Schulden übrig bleiben? Haften in diesem Fall die Anleger persönlich dafür?

Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus der Kanzlei Eberhard Ahr in Bremen, Frau Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt, klärt dazu auf:

„Grundsätzlich können von Anlegern an geschlossenen Fonds Nachschüsse auf das geleistete Gesellschaftskapital nur gefordert werden, wenn sich die Gesellschaft dafür durch einen einstimmigen Beschluss ausspricht. Zahlen müssen aber auch dann nur die Gesellschafter, die sich an der Abstimmung beteiligt und der Erhöhung zugestimmt haben. Eine Nachschusspflicht kann auch bestehen, wenn dies in der Gesellschaftersatzung oder im Gesellschaftsvertrag eindeutig formuliert vorgesehen ist. Häufig wird allerdings sanierungsunwilligen Anlegern mit einem Ausschluss aus der Gesellschaft gedroht. Aber auch das ist an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden.

Fonds sind meistens in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft oder der Kommanditgesellschaft organisiert.

Nur bei einer Kommanditgesellschaft kann es vorkommen, dass Anleger erhaltene Ausschüttungen zurückgeben müssen. Hier besteht sogar eine fünfjährige Nachhaftung. Das ist aber nur dann der Fall, wenn diese Ausschüttungen tatsächlich aus der Einlage als solche stammen und nicht etwa aus dem Betriebsergebnis geleistet werden.

Was die Frage der Haftung für Schulden des Fonds angeht, betrifft dies nur die Anlagen, die in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft organisiert sind. Hier besteht besonders die Gefahr, dass ein eventuelles sogenanntes negatives Auseinandersetzungsguthaben von den Anlegern ausgeglichen werden muss.“

Betroffene, die in diesen Tagen Post von ihren Anlagegesellschaften bekommen oder schon bekommen haben, ist dringend anzuraten, zur Klärung ihres weiteren Verhaltens als Anleger und den in der Situation gegebenen rechtlichen Möglichkeiten die Hilfe eines Fachanwalts oder einer Fachanwältin auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts in Anspruch zu nehmen.

Die Fachanwaltskanzlei Eberhard Ahr in Bremen bearbeitet seit Jahren schwerpunktmäßig diese Fälle. Die Mitarbeiter kennen sich sowohl bei den oben angeschnittenen Fragen zur Leistung von Nachschüssen oder Rückzahlungen sowie zur Haftung aus, aber auch was die Möglichkeiten und Voraussetzungen angeht, sich eventuell aus einer solchen Beteiligung nachträglich insgesamt zu lösen. Eine Erstberatung, innerhalb der der Sachverhalt und die juristischen Chancen sowie die entstehenden Kosten eines eventuellen juristischen Verfahrens geklärt und besprochen wird, kostet in der Regel nicht mehr als € 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer.

Wer sich für das Thema interessiert, kann außerdem unter dem nachfolgenden Link vertiefende Einzelheiten und die „juristische Feinheiten“ zu dem Thema nachlesen:

www.rechtsanwalt-ahr.de/PDFs/Nachschussplichten%20bei%20Fonds.pdf

Ansonsten stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung:

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht (eckardt@rechtsanwalt-ahr.de)

Rechtsanwalt Eberhard Ahr, Rechtsanwalt und Notar a.D. (ahr@rechtsanwalt-ahr.de)

Bremen, im November 2012

Die Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars a.D. Eberhard Ahr in Bremen ist spezialisiert auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts, insbesondere der Anlageberatung, des Verbraucherkreditrechts und bei finanzierten Immobilienanlagen.

„Ahr gilt im Markt als sehr couragierter Vertreter der Interessen von Anlegern“ (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2008). Er und die weiteren Kolleginnen und Kollegen der besonders in Norddeutschland bekannten und geschätzten Kanzlei (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2007“) vertreten bundesweit betroffene Kapitalanleger und Bankkunden. Es werden nur Verbraucher und Anleger vertreten und grundsätzlich keine Mandate von Banken oder Anbietern von Kapitalanlageprodukten angenommen.

RA Ahr ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied der Netzwerkgruppe „Kapitalanlagerecht“ beim Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv).

Frau Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt und Herr RA Dietmar Klinger haben die Zusatzqualifikation zur Fachanwältin, bzw. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht absolviert.

Internetadresse: www.rechtsanwalt-ahr.de

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