Eberhard Ahr Rechtsanwalt und Notar : DBVI-Deutschlandfonds: Ansprüche gegen Privatbank Reithinger AG möglich

27.05.2005

Eberhard Ahr Rechtsanwalt und Notar

Die beiden geschlossenen Immobilienfonds der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding & Co. 1. und 2. Deutschlandfonds KG (DBVI) wurden in erheblichem Umfang von der Privatbank Reithinger AG, ehemals C & H Credit & Handelsbank Wiesbaden AG, finanziert. Anleger konnten dort für ihre Beteiligung Geld aufnehmen. Aufgrund des Umstandes, dass die Darlehensverträge nicht von den Anlegern selbst, sondern von einer Treuhandfirma, der Firma Procurator Treuhand GmbH, abgeschlossen wurden, sind die Darlehensverträge wegen Verstoßes der der Treuhandfirma erteilten Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig.

Zu diesem Ergebnis kommt auch das OLG Frankfurt a.M. in seiner Entscheidung vom 22.12.2004, Az.: 9 U 94/03. Danach schulden die Anleger der Bank keine weiteren Zahlungen mehr, vielmehr erhalten sie einen großen Teil ihrer bereits an die Bank geleisteten Zahlungen zurück.

Frau RÄin Birte Eckardt aus der auf Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Eberhard Ahr aus Bremen hält es deshalb für lohnend, dass Anleger, die ebenfalls solche Fondsanteile über diese Bank finanziert haben, ihren Fall juristisch überprüfen lassen.

Bereits jetzt konnten aufgrund dieses Urteils, das zurzeit vom Bundesgerichtshof überprüft wird, kurzfristig für einige Anleger sehr günstige Vergleiche mit der Privatbank Reithinger AG erreicht werden. Die Betroffenen wurden aus ihren Darlehensverpflichtungen entlassen und erhielten einen Teil ihrer an die Bank geleisteten Zahlungen zurück. Der Fondsanteil geht auf die Bank über.

Bremen, den 25.05.2005

 

Ansprechpartner: RÄin Birte Eckardt, Tel.: 0421/14261

 

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RA E. Ahr, Tel: 0421 14261

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