Eberhard Ahr Rechtsanwalt und Notar : Jedermannkonto: Sparkasse wird verpflichtet, jedem Bürger ein Girokonto einzurichten - Landgericht Bremen hält Selbsverpflichtung für bindend

27.05.2005

Eberhard Ahr Rechtsanwalt und Notar

Der 35jährige arbeitslose Bremer Armin D. suchte vor 2 Jahren bei einer Filiale der Sparkasse in Bremen um die Einrichtung eines Girokontos für sich nach. Grund war, dass er ein Konto auf Guthabenbasis zur Abwicklung zahlreicher aufgelaufener Zahlungsverpflichtungen brauchte, derentwegen er von der Schuldnerberatung bei der Arbeiterwohlfahrt Bremen betreut wurde. Die Sparkasse lehnte aber die Einrichtung des Kontos zunächst ohne Begründung ab. Später begründete sie dies gegenüber des Schuldnerberatung mit „Erfahrungen aus einer früheren Geschäftsverbindung“. Tatsächlich war D. schon einmal ein Konto gekündigt worden, weil Gläubiger das Konto gepfändet hatten.

Darauf wurde die Sparkasse von D. mit Hilfe der Schuldnerberatung und in Vertretung durch den Bankrechtsspezialisten Rechtsanwalt Eberhard Ahr auf Einrichtung eines Kontos auf Guthabenbasis verklagt. Schließlich war die Sparkasse schon 1995 einer entsprechenden Selbsverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) beigetreten, die dieser zur Vermeidung von gesetzlichen Maßnahmen empfohlen hatte, jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto bereit zu halten. Eine war Ausnahme nur bei eng umgrenzter Unzumutbarkeit erlaubt.

Die zweite Kammer des LG Bremen bekundete nun in der am 26.05.2005 stattgefundenen mndl. Verhandlung, dass die Sparkasse diese Verpflichtung denn nun auch nachkommen müsse. Der Beitritt zur Selbsverpflichtung, mit dem die Sparkasse auf ihrer Internetseite zudem noch werbe, sei als „eine Art abstraktes Schuldanerkenntnis“ anzusehen, jedem in der Situation des Klägers zumindest ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen. Das Gericht kündigte an, am 16.06.2005 eine entsprechende Entscheidung zu verkünden.

RA Eberhard Ahr und RA Hans-Peter Ehlen vom Förderverein Schuldenberatung e.V. würdigten die Entscheidung als wesentliche Erleichterung für Betroffene. Viele müssten ansonsten Ihren Geldverkehr über teure Bareinzahlungen abwickeln. Ohne Konto ist eine Teilnahme am ganz normalen Wirtschaftsleben. Von daher wäre eine gesetzliche Regelung noch besser.

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