Eberhard Ahr: Restschuldversicherungskredite: Gericht urteilt gegen Citibank! Verbraucher muss nach Urteil des LG Oldenburg keine Zinsen zahlen

19.06.2008

Rechtsanwaltskanzlei Eberhard Ahr

Wiederholt haben wir in der letzten Zeit auf die Problematik der restschuldversicher-ten Ratenkredite für Verbraucher aufmerksam gemacht. Moniert wurde vor allen Din-gen, dass die Kreditvergabe in zahlreichen Fällen vom Abschluss einer Restschuld-versicherung abhängig gemacht wurde, die den Kredit extrem verteuert und zum Teil zu Existenz gefährdenden Belastungen bei den Betroffenen führt (sh. z.B. unsere PE vom Oktober 2007 zu finden hier…).

In einem der damals schon erwähnten zahlreichen Prozessen konnten wir jetzt erst-mals einen 100%-igen Erfolg für den Verbraucher vor dem Landgericht Oldenburg erzielen. Die Kläger dieses Verfahrens aus der Nähe von Bremen hatten bei der Bank mehrere Kredite aufgenommen und zuletzt ca. € 38.000 finanzieren und dafür eine Restschuldversicherungsprämie in Höhe von knapp € 10.000,00 zahlen müs-sen. Neben der Tatsache, dass der Kreditzins wucherisch überhöht war, hatten wir geltend gemacht, dass Kredit und Restschuldversicherung verbundene Geschäfte sind, die der Verbraucher wegen fehlerhafter Belehrung über das für diesen Fall im BGB vorgesehene Widerrufsrecht noch widerrufen könne.

Dem letzten Argument folgte das Landgericht in seinem Urteil vom 05.06.2008 (Az.: 4 O 1049/07), abzurufen hier….. Das Gericht führt dazu u. a. aus:

„Die Kläger hätten darüber informiert werden müssen, dass sie im Falle des Wider-rufs des Kreditvertrages oder des Versicherungsvertrages nicht an den anderen Ver-trag gebunden sein würden. Das hätte vorliegend erfolgen müssen, da es sich bei den Kreditverträgen und den jeweils zugleich abgeschlossenen Versicherungsverträ-gen, deren Prämien durch die Kreditverträge mitfinanziert wurden, um verbundene Verträge im Sinne von § 358 BGB handelt.“

Das BGB sieht quasi als Sanktion für die fehlerhafte Belehrung vor, dass dann keine Zinsen gezahlt werden müssen (§ 358 Abs. 4 Satz 2 BGB).

Frau Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der u. a. auf Verbraucherkreditrecht spe-zialisierten Kanzlei des RA Eberhard Ahr in Bremen, die diese Fälle betreut, freut sich, dass hier eine Bresche für die gebeutelten Kreditnehmer geschlagen werden konnte. Sie weist insbesondere auf Folgendes hin:

“Dieser Entscheidung kommt grundsätzliche Bedeutung zu, da hier erstmals in einem Urteil so weitgehend zu Gunsten der Verbraucher entschieden wurde. Kreditnehmer, die der Meinung sind, durch solche Verträge übermäßig belastet zu sein, können ihre Kredite weiterhin bei uns überprüfen lassen. Die Erfolgsaussichten sind sehr viel besser geworden. Es steigen zudem die Chancen, für die Betroffenen wenigstens einen Vergleich mit den Banken in der Form zu erzielen, dass sie nachträglich einen fairen Kredit zu marktüblichen Zinsen bekommen. “

Die Rechtsanwaltskanzlei Ahr bietet betroffenen Verbrauchern an, sie juristisch zu beraten und ihre Interessen gegenüber den Banken wahrzunehmen.

Die Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars Eberhard Ahr in Bremen ist spezialisiert auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts, insbesondere des Grauen Kapitalmarktes. Weitere Schwerpunkte sind das Immobilienrecht und das Strafrecht sowie das Verkehrsunfallrecht.

Er und die weiteren Kolleginnen und Kollegen der besonders in Norddeutschland bekannten und ge-schätzten Kanzlei (JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2007“) vertreten bundesweit betroffene Kapitalanleger und Bankkunden. Es werden nur Verbraucher und Anleger vertreten und grundsätzlich keine Mandate von Banken oder Anbietern von Kapitalanlageprodukten angenommen.

RA Ahr ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied der Netzwerkgruppe „Kapitalanlagerecht“ beim Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv).

Internetadresse: www.rechtsanwalt-ahr.de

Ansprechpartner zum Thema „Ratenkredite“.

RA Eberhard Ahr, Tel: 0421 14261, e@mail: e.ahr@nord-com.net

RÄin Dr. Birte Eckardt, Tel 0421 14261, e@mail: birte.eckardt@nord-com.net

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