Eimer Heuschmid Mehle: Tipps für die rechtssichere Vergabe von Arbeitsplätzen

15.10.2010

Bonn, den 15.10.2010

Für Personalchefs gewinnt die Frage, was sie alles nicht wissen dürfen, immer mehr an Bedeutung. Nachdem sie sich so lang-sam auf die Tücken des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) eingestellt haben, kommt nun das Bundesdatenschutz-gesetz (BDSG) mit einer Neuregelung des Arbeitnehmerdaten-schutzes auf sie zu. „Ein neuer Quell für Auseinandersetzun-gen“, kommentiert Rechtsanwalt Manfred Becker von der Kanz-lei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn den Gesetzentwurf.

Ziel des Entwurfes ist es, eine umfassende Ausforschung des Stellenbewerbers zu verhindern. Nur noch die unbedingt für die Stellenbesetzung notwendigen Daten dürfen erhoben werden. „Selbst durch eine Einwilligung des Bewerbers oder durch eine weiterhin mögliche Betriebsvereinbarung können die gesetzli-chen Schutzregeln nicht unterschritten werden“, betont Arbeits-rechtler Becker.

Beispiel Eignungstests: Sie müssen sich künftig auf die Anfor-derungen der Tätigkeit beschränken. Beckers Tipp: „Das macht es sinnvoll, ein Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes zu erstel-len, um eine objektiv notwendige Datenerhebung zu rechtferti-gen. Außerdem muss der Kandidat in den Eignungstest nach Aufklärung über dessen Art und Umfang sowie in die Weiterga-be des Ergebnisses an den Arbeitgeber eingewilligt haben.“ Gleiches gilt auch für ärztliche Untersuchungen. Hier darf zu-dem nur noch mitgeteilt werden, ob der Beschäftigte für die zu besetzende Stelle geeignet ist. Die genaue ärztliche Diagnose bleibt für den Arbeitgeber geheim.

Für Personaler wird die Jobvergabe durch solche Regelungen immer schwieriger. Wie sie sich in Zeiten von AGG und neuem Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher durch ihr Tagesgeschäft manövrieren, zeigt Becker im Rahmen eines gemeinsamen Vortragsabends der Anwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle und der Steuerkanzlei Hergenröther Kurka & Sozien (HFK) auf. Die Veranstaltung am 27. Oktober 2010 beginnt um 18 Uhr in den Räumen der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle, Friedrich-Breuer-Straße 112, 53225 Bonn. Sie ist öffentlich und kosten-frei. Anmeldung bitte per Fax an Eimer Heuschmid Mehle (0228/460708, Frau Thielen). Abgerundet wird der Vortrags-abend durch HFK-Rechtsanwältin Franziska Büchel, die um-satz- und lohnsteuerliche Probleme bei der Reisekostenab-rechnung erläutert, die durch die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen entstanden sind.

Infos: www.ehm-kanzlei.de

Hinweis für die Redaktion:

Eimer Heuschmid Mehle ist eine überregionale Anwaltssozietät mit Sitz in Bonn. Die Kanzlei ist interdisziplinär ausgerichtet. Ein Team versierter Fachanwälte deckt alle relevanten Rechtsge-biete ab. Die individuelle Kompetenz und ein ausgeprägter Teamgeist bilden die Grundlage für eine ganzheitliche und per-sönliche Betreuung. Über das internationale Kanzleinetzwerk AVRIO haben die Mandanten zudem Zugriff auf renommierte Kanzleien in Europa, im nahen und mittleren Osten, in den USA und Kanada sowie in Asien und Australien.

Fachfragen beantwortet gerne:

Eimer Heuschmid Mehle
überregionale Rechtsanwaltssozietät
Manfred Becker
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Friedrich-Breuer-Straße 112
53225 Bonn
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