Entscheidung im Wurstkartell-Verfahren: Kartellverfahren gegen Bell Deutschland mithilfe von Allen & Overy eingestellt

26.06.2017

Hamburg, 26. Juni 2017. Das Bundeskartellamt hat am vergangenen Freitag das gegen die Bell Deutschland Holding geführte Kartellverfahren in Sachen „Wurst“ eingestellt. Der im Juli 2014 verhängte Bußgeldbescheid über knapp 100 Millionen Euro ist somit hinfällig.

Damit hat sich die per Einspruch verfolgte Rechtsauffassung der Bell Food Group durchgesetzt, dass dem Unternehmen keinerlei Kartellvorwurf anzulasten war.

Bell Food Group wurde in diesem Verfahren erfolgreich von der Allen & Overy Partnerin Dr. Ellen Braun und Counsel Dr. René Galle vertreten. Das Allen & Overy-Team arbeitete eng mit dem für das Einspruchsverfahren ebenfalls mandatierten Strafrechtler Dr. Kai Hart-Hönig, Frankfurt, zusammen.

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