Erfolg für Graf von Westphalen beim Europäischen Gerichtshof

02.04.2012

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 22. März 2012 die Verordnung des Rates Nr. 1355/2008 für ungültig erklärt. Mit dieser Verordnung hatte der Rat der Europäischen Union Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Zitrusfrüchtekonserven aus der Volksrepublik China eingeführt. Das Finanzgericht Hamburg hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage nach der Gültigkeit der Verordnung vorgelegt. Der Kläger wurde beim Finanzgericht Hamburg und beim Europäischen Gerichtshof von Rechtsanwalt Dr. Klaus Landry, Partner bei Graf von Westphalen, vertreten.

Dr. Landry gelang es, sowohl dem Finanzgericht Hamburg als auch dem Europäischen Gerichtshof klarzumachen, dass sowohl die Europäische Kommission, als auch der Rat bei Erlass der Verordnung schwerwiegende Verfahrensfehler begangen hatten.

Das Verfahren war und ist ein Musterverfahren für eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen die Importeure gleichfalls von Graf von Westphalen beraten und vertreten werden. Alle diese Importeure können mit Erstattung der von ihnen seit in Krafttreten der Verordnung gezahlten Antidumpingzölle rechnen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist darüber hinaus der weiteren Erhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren von Zitrusfrüchtekonserven aus der Volksrepublik China die Grundlage entzogen.

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Dr. Klaus Landry
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