ERKO Insolvenz: Gute Nachrichten für ehemalige Arbeitnehmer

28.12.2020

• Sozialplan kann voraussichtlich vollständig erfüllt werden

• Insolvenzverwalter Dr. Frank Kreuznacht und IG Metall Chef Bernd Spitz-barth äußern sich sehr positiv über die Entwicklung des Insolvenzverfahrens insbesondere aus Sicht der Arbeitnehmer

Beuren, den 22. Dezember 2020

Am 30. Juni 2019 war bei der insolventen ERKO Präzisions- und Steuerungstechnik GmbH Schluss. Der Geschäftsbetrieb musste endgültig eingestellt werden. Die intensiven Bemü-hungen der Insolvenzverwaltung, die nachhaltig auch von dem Hauptkunden des Unter-nehmens unterstützt wurden, scheiterten letztendlich an dem massiven konjunkturellen Einbruch der Automotive-Branche. Alle Investoren, mit denen zuvor aussichtsreiche Ge-spräche im Hinblick auf eine Übernahme und Fortführung des modernen Fertigungsbetrie-bes in Beuren geführt wurden, zogen ihr Interesse unter Hinweis auf die schlechte Situati-on sowie die negativen Entwicklungsprognosen in der Branche zurück. Durch die Insol-venzverwaltung wurde mit dem Betriebsrat, der durch Herrn Spitzbarth, dem 1. Ge-schäftsführer der IG Metall Nordhausen, unterstützt wurde, ein Sozialplan ausgehandelt. Allen Beteiligten war allerdings klar, dass es – wie in vielen Insolvenzverfahren – völlig unsicher war, ob Zahlungen an die Mitarbeiter aus dem Sozialplan überhaupt geleistet werden könnten.

Nunmehr können Dr. Kreuznacht und Spitzbarth, der auch als Vertreter der Arbeitnehmer Mitglied des Gläubigerausschusses ist, gemeinsam bekanntgeben, dass die Sozialplanfor-derungen der Arbeitnehmer voraussichtlich vollständig erfüllt werden können. Durch un-terschiedliche Maßnahmen der Insolvenzverwaltung – insbesondere die erfolgreiche Durch-setzung diverser Ansprüche – gelang es, die Insolvenzmasse in einem Umfang anzurei-chern, die dieses ermöglicht.

Dr. Kreuznacht und Spitzbarth führen übereinstimmend hierzu aus: „Es ist keineswegs selbstverständlich, dass in Insolvenzverfahren ausgehandelte Sozialpläne vollständig er-füllt werden können.

Insofern sei es sehr erfreulich, dass die Mitarbeiter nunmehr für die bis zuletzt geleistete Arbeit eine wirtschaftliche Anerkennung erhalten, die durch die Zahlungen aus dem Sozi-alplan erbracht wird. Darüber wird jeder Mitarbeiter noch vor dem Jahreswechsel durch ein persönliches Anschreiben in Kenntnis gesetzt.“

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