Erstattung von Wettverlusten: Betano verhindert Grundsatzurteil vorerst

30.04.2024

Berlin-Schönefeld, 30. April 2024. Eigentlich sollten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag klären, ob Verluste aus illegalen Online-Sportwetten zurückgefordert werden können. Doch der beklagte Wettanbieter Betano nahm nun kurzfristig die Revision in der Sache zurück, weshalb das Verfahren nicht stattfinden wird. “Betano akzeptiert die verbraucherfreundliche Entscheidung aus der Vorinstanz und zahlt dem Kläger dessen Verluste zurück, damit es zu keinem Grundsatzurteil am BGH kommt. Dadurch möchte der offizielle Wett-Partner der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland eine Klagewelle verhindern und einen enormen Imageschaden durch eine Verurteilung kurz vor der EM vermeiden. Dass Betano das Urteil aus der Vorinstanz akzeptiert, gleicht allerdings einem Schuldeingeständnis. Dadurch wird einmal mehr deutlich, dass die anstehende EM teilweise durch Gelder aus illegalen Sportwetten finanziert wird”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Verbraucherkanzlei über 4000 Mandanten bei der Rückforderung von illegalen Online-Spielverlusten unterstützt. 

 

Verbraucheranwalt: BGH-Entscheidung lässt sich nicht verhindern, sondern nur verzögern 

"Es ist keine Überraschung, dass Betano die BGH-Verhandlung kurzfristig verhindert. Mit dieser Entscheidung haben nicht nur wir von Goldenstein Rechtsanwälte im Vorfeld gerechnet, sondern auch die Richter am Bundesgerichtshof. Deshalb haben diese bereits vor wenigen Wochen einen Hinweisbeschluss veröffentlicht, damit ihre Rechtsauffassung unabhängig von der geplanten Verhandlung gehört wird. In diesem Beschluss haben sich Deutschlands oberste Zivilrichter verbraucherfreundlich positioniert und eindeutig hervorgehoben, dass sie Rückforderungsansprüche von Verlusten aus illegalen Online-Wetten für begründet halten”, erklärt Verbraucheranwalt Claus Goldenstein und ergänzt: 

“Betroffene Verbraucher sollten sich keinesfalls davon verunsichern lassen, dass ein Grundsatzurteil in der Sache zumindest vorerst nicht verkündet wird. Selbst Betano scheint die eigenen Erfolgschancen vor dem BGH nämlich als so gering bewertet zu haben, dass der Sportwettenanbieter ein verbraucherfreundliches Urteil aus der Vorinstanz anerkennt. Zudem kann eine Grundsatzentscheidung dadurch  nur verzögert und nicht verhindert werden. 

Bereits in den kommenden Wochen werden die BGH-Richter nämlich im Rahmen eines ähnlichen Verfahrens über Rückforderungsansprüche von Verlusten aus illegalen Online-Sportwetten entscheiden. Das liegt daran, dass ein ursprünglich für März angesetztes Verfahren gegen Tipico bald doch noch vor dem BGH landet.  

Das Verfahren wurde zwischenzeitlich ausgesetzt, weil sich beide Parteien in fortgeschrittenen Vergleichsgesprächen befanden. Diese Verhandlungen sind nun jedoch geplatzt und Tipico kann eine Verhandlung nicht auf eine andere Weise verhindern, weil in dem Fall die Klägerseite gegen die Entscheidung aus der Vorinstanz Revision eingelegt hat. Deshalb wird der BGH das Verfahren neu terminieren und zeitnah endgültig für Rechtssicherheit sorgen.”

 

Das sind die Hintergründe des abgesagten BGH-Verfahrens 

In dem nun abgesagten Verfahren am Bundesgerichtshof ging es um die Klage eines Mannes, der im Jahr 2018 rund 12.000 Euro bei Online-Sportwetten des Wettanbieters Betano verloren hat. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Betano bzw. dessen Muttergesellschaft, die Betkick Sportwettenservice GmbH aus Österreich, allerdings nicht über eine deutsche Lizenz, um Online-Glücksspiel anbieten zu dürfen. 

Generell wurde der deutsche Online-Glücksspielmarkt erst im Juli 2021 bundesweit liberalisiert, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Zwar gab es zuvor kein Vollverbot für Online-Sportwetten, wie es in Deutschland beispielsweise für Poker-Websites und virtuelle Automatenspiele galt. Doch die ersten bundesweit gültigen Lizenzen für Online-Sportwetten wurden trotzdem erst im Oktober 2020 erteilt. Betano erhielt eine solche Konzession im Februar 2021.   

Die Klägerseite argumentierte daher, dass die Wettverträge zwischen dem Kläger und Betano unwirksam waren, da das Sportwetten-Angebot von Betano hierzulande ohne deutsche Lizenz illegal gewesen sei. Deshalb forderte der Kläger die vollständige Rückzahlung seiner Wettverluste von dem österreichischen Wettanbieter. Mit seiner Klage war der Mann in der Vorinstanz am Oberlandesgericht Dresden bereits erfolgreich. Gegen diese Entscheidung hatte Betano Revision eingelegt, diese nun jedoch zurückgezogen und damit die Entscheidung aus der Vorinstanz akzeptiert. 

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich 

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. 

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämliche sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen. 

 

Über Goldenstein Rechtsanwälte    

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.  

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