Erste Abschlagsverteilung für 54.000 P&R Gläubiger in Sicht - Auszahlungen voraussichtlich im ersten Quartal 2021 möglich

07.12.2020

Nahezu 100prozentige Zustimmung für Vorschlag

der Insolvenzverwalter zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften

München, 04. Dezember 2020. Die ersten Abschlagsverteilungen für die rund 54.000 Gläubiger der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften nehmen Gestalt an. Nach Auswertung der Rückmeldungen der vier schriftlichen Gläubigerversammlungen stimmen diese mit einer Mehrheit von jeweils über 99,9 Prozent dem Vorschlag der Insolvenzverwalter zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften zu. In den beiden größten Verfahren (P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH) lag die Zustimmungsquote sogar bei 99,98 Prozent. Die Beteiligung der Gläubiger an den Abstimmungen lag über 90 Prozent. Fast 78.000 von insgesamt rund 86.000 versandten Stimmzetteln wurden fristgerecht an das Amtsgericht München zurückgeschickt.

Die Insolvenzverwaltung arbeitet nunmehr intensiv daran, eine erste Auszahlung im ersten Quartal 2021 möglich zu machen. Hierzu müssen insbesondere noch die Bankdaten und Kontoverbindungen abgeglichen werden. Auch müssen die Gläubigerausschüsse noch über die Höhe des Auszahlbetrags entscheiden, wobei dabei aus Rechtsgründen und im Interesse der Gläubiger substanzielle Rückstellungen gebildet werden müssen, so dass nur ein Teil der bislang erwirtschafteten Erlöse zur Auszahlung gelangen wird.

Der jetzt von den Gläubigern angenommene Vorschlag sieht eine prozentuale Aufteilung der Gelder vor, welche die Höhe der festgestellten Schadensersatzansprüche der Anlegergläubiger in den jeweiligen Insolvenzverfahren als Maßstab nimmt. Die Verteilung der Erlöse erfolgt demnach in dem Verhältnis, in dem sich diese Ansprüche der Anleger prozentual auf die einzelnen Containerverwaltungsgesellschaften verteilen. Dies führt im Ergebnis zu einer Gleichbehandlung der Anlegergläubiger in den Insolvenzverfahren der vier P&R Gesellschaften.

„Die Containerverwertung erfolgt weiterhin ungestört und nach Plan. Wir haben bislang rund 435 Mio. Euro für die Gläubiger der deutschen Gesellschaften sichern können. Mit der jetzt erreichten Zustimmung der Gläubiger haben wir eine Grundlage, auf deren Basis Erlöse an die Gläubiger ausgezahlt werden können. Die weiteren Erfolge aus der andauernden Containerverwertung werden ebenfalls den Gläubigern zugutekommen. Wir freuen uns über die fast einstimmige Zustimmung und den damit einhergehenden großen Vertrauensbeweis in unsere Arbeit im Interesse der Gläubiger“, betont Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

Über die Vorbereitungen für die erste Ausschüttung und über die weiteren Schritte in den Insolvenzverfahren sowie relevante aktuelle Entwicklungen werden die Gläubiger wie gewohnt über Pressemitteilungen sowie die dafür eingerichtete Webseite www.frachtcontainer-inso.de und das Gläubiger-Informations-System (GIS) informiert. Dort finden sich auch aktualisierte Erläuterungen zu einzelnen Themen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Weitere Informationen:

Dr. jur. Michael Jaffé zählt zu den erfahrensten und renommiertesten Insolvenzverwaltern Deutschlands. Er wird seit über zwei Jahrzehnten regelmäßig von den Gerichten in schwierigen und großen Insolvenzfällen bestellt, in denen es darum geht, das Vermögen für die Gläubiger zu sichern und bestmöglich zu verwerten. Eine besondere Expertise liegt dabei auf mehrstufigen Konzerninsolvenzverfahren und Verfahren mit grenzüberschreitenden Sachverhalten oder schwierig zu verwertenden Vermögensgegenständen. Zu den national und international bekanntesten Insolvenzverfahren von Dr. jur. Michael Jaffé zählen der Medienkonzern KirchMedia des verstorbenen Dr. Leo Kirch, der vormals weltweit tätige Speicherchip-Hersteller Qimonda sowie die deutschen Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe. Darüber hinaus gelang es ihm, unter anderem die Sanierung des Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH erfolgreich abzuschließen.

Als Insolvenzverwalter der Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft, einer Holdinggesellschaft für Beteiligungen der Stadt Gera zur Daseinsfürsorge, fand er für alle Betriebe eine dauerhafte Lösung. Als Insolvenzverwalter der insolventen Fondsgesellschaft NARAT GmbH & Co. KG veräußerte Dr. jur. Michael Jaffé eines der größten Gewerbeimmobilien-Portfolios in Nordrhein-Westfalen. Im Insolvenzverfahren der DCM Deutsche Capital Management (DCM AG), mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 4,7 Mrd. Euro ein führender Anbieter von geschlossen Fonds in Deutschland, arbeitete er die komplexen Strukturen auf und verwertete erfolgreich die Beteiligungen. Er ist darüber hinaus Insolvenzverwalter der Pro Health AG, der Phoenix Solar AG und der Dero Bank AG. Das Amtsgericht München bestimmte ihn Ende August 2020 auch zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard AG sowie der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH sowie der Wirecard Global Sales GmbH.

Als Insolvenzverwalter von drei deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften verwertet er im Rahmen einer komplexen grenzüberschreitenden Struktur die weltweite Containerflotte mit dem Ziel, die Schäden für die rund 54.000 Anleger zu minimieren, die über 3 Milliarden Euro zu den Insolvenztabellen angemeldet haben.

Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eine der führenden Kanzleien auf den Gebieten Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht sowie Sanierung (nach dem ESUG), insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Eine wichtige Grundlage dafür ist die regelmäßig gerade bei komplexen Verfahren gefragte langjährige Erfahrung, Kompetenz und Unabhängigkeit. Nicht zuletzt deshalb genießt die Kanzlei seit Jahrzehnten das Vertrauen von Gerichten und Gläubigern gerade in schwierigen Verfahren, in denen widerstreitende Interessen der Beteiligten bestehen. Die Kanzlei kann mit ihrer eigenen leistungsstarken und über Jahren gewachsenen Struktur Verfahren jeder Größenordnung im Interesse der Gläubiger begleiten.

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