ERSTE SCHADENSERSATZKLAGE GEGEN EADS

05.10.2006

Rotter Rechtsanwälte

München, 5. Oktober 2006 - Die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten heute Klage beim Landgericht Frankfurt gegen das Luft- und Raumfahrtunternehmen EADS (European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.) eingereicht. Hintergrund sind die verzögerte Auslieferung von Flugzeugen des A 380 Programms und die damit einhergehenden Ergebnisbelastungen.

Hierzu Klaus Rotter, Partner der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte: „Nach uns vorliegenden Informationen stand bereits am 25. Februar 2006 fest, dass es zu Lieferverzögerungen von mindestens 18 Monaten und damit einhergehenden Ergebniseinbrüchen in den Jahren 2006 bis 2010 kommen wird.“ Diese Insidertatsache wurde vollständig aber erst mit der Ad-hoc-Mitteilung vom 3. Oktober 2006 veröffentlicht. Diejenigen Aktionäre, die im Zeitraum vom 25. Februar 2006 bis 3. Oktober 2006 18:48 Uhr Aktien von EADS gekauft haben, hätten einen deutlich niedrigeren Preis für ihre Papiere bezahlt, wenn EADS sofort die Insidertatsache veröffentlicht hätte. „Anleger, die in diesem Zeitraum Aktien des Unternehmens gekauft haben, können demnach Schadensersatzansprüche gegen EADS gemäß § 37b Abs.1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz geltend machen“, so Klaus Rotter weiter. Nach dieser Vorschrift erhält jeder Anleger Schadensersatz, der Aktien eines Unternehmens oder andere Finanzinstrumente nach dem grob fahrlässigen Unterlassen einer Ad-hoc- Meldung erwirbt und diese bis zur Bekanntgabe der Insiderinformation hält.

Im konkreten Fall hatte der Mandant der Kanzlei am 30. März 2006, also vor Bekanntgabe der Ad-hoc-Meldung, Aktien gekauft und dabei einen Preis je Stück von € 34,35 bezahlt. Weitere Klagen geschädigter Investoren werden derzeit vorbereitet. Deshalb ist die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) beabsichtigt.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa. Insgesamt konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. € Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit einem verwalteten Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 Billionen Euro.

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