ESPRIT: Gericht ordnet vorläufige Eigenverwaltungsverfahren an
Düsseldorf, 17. Mai 2024 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bei der ESPRIT Europe GmbH, Ratingen, sowie bei sechs weiteren deutschen Gruppengesellschaften von ESPRIT gemäß § 270 b Insolvenzordnung angeordnet. Entsprechende Anträge hatten die Geschäftsführungen am 15. Mai 2024 eingereicht. Bei den weiteren Gesellschaften des Modeunternehmens handelt es sich um die ESPRIT Retail B.V. & Co. KG, die ESPRIT Europe Services GmbH, die ESPRIT Design & Product Development GmbH, die ESPRIT Wholesale GmbH, die ESPRIT Global Image GmbH und die ESPRIT Card Service GmbH.
Bei der Eigenverwaltung führt die Geschäftsführung das Unternehmen weiter und wird dabei von einem Sachwalter überwacht. Zum vorläufigen Sachwalter bei allen Gesellschaften bestellte das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther (Kanzlei Flöther & Wissing). Die Geschäftsführung bei allen Gesellschaften obliegt Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff und Christian Stoffler von der Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte in München. Zudem wurde Rechtsanwalt Benedikt Gatt zum Generalbevollmächtigten bestellt.
Wie bereits mitgeteilt, ist es das Ziel der Verfahren, das maßgeblich aus Deutschland geführte europäische Geschäft von ESPRIT zu restrukturieren und zukunftsfähig neu aufzustellen. Von den Maßnahmen direkt betroffen sind 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kopfzahl); diese erhalten für die Monate Mai, Juni und Juli Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Eröffnung der Insolvenzverfahren ist derzeit für den 1. August 2024 geplant.
Der Geschäftsbetrieb bei ESPRIT wird bis auf Weiteres vollständig fortgesetzt. Alle Stores bleiben geöffnet. Über die Auswirkungen von Restrukturierungsmaßnahmen auf einzelne Stores können derzeit noch keine Angaben gemacht werden.
Deloitte vertritt bei den Verfahren die Gesellschaften und hat sie im Rahmen der Verfahrensvorbereitung beraten (Partner Frank Tschentscher, Senior Associate Marcus C. Spangenberger).