EU-Studie: Energiewirtschaft „unbundelt“ schneller als verlangt - Nörr Stiefenhofer Lutz berät Generaldirektion Verkehr und Energie

10.11.2005

Nörr Stiefenhofer Lutz

Nach nur drei Monaten seit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes ist das Unbundling in der deutschen Strom- und Gaswirtschaft schon weit fortgeschritten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der internationalen Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz im Auftrag der Europäischen Kommission, Generaldirektion Verkehr und Energie.

Die Kommission wollte wissen, welche Fortschritte die Trennung der wettbewerblichen Elemente der Strom- und Gasversorgung (Energieerzeugung und Energieverkauf) vom monopolistischen Element Energietransport und Energieverteilung in den einzelnen europäischen Ländern gemacht hat.

Eine klare Trennung der wettbewerblichen von den monopolistischen Bereichen ist Voraussetzung für Transparenz auf den Energiemärkten. Damit sollen Quersubventionen verhindert und eine effiziente Aufsicht über die Strom- und Gasnetze durch den staatlichen Regulator (Bundesnetzagentur) erst ermöglicht werden. Beide Aspekte sind Voraussetzung für eine Verstärkung des Wettbewerbs bei Strom und Gas, was letztlich den Strom- und Gaskunden in Industrie und Privathaushalten zugute kommt.

Ergebnis der Studie von Nörr Stiefenhofer Lutz ist im Wesentlichen, dass der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben zum Unbundling exakt umgesetzt hat, teilweise auch deutlich über die europäischen Anforderungen hinausgegangen ist. „Darüber hinaus zeigt eine stichprobenhafte Untersuchung von insgesamt acht großen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern bei Strom und Gas in Deutschland, dass die Energieversorgungsunternehmen das Unbundling sehr ernst nehmen“, sagt Dr. Wolfgang Kässer, der für die Studie verantwortliche Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz. Überwiegend seien die Voraussetzungen für das Unbundling in organisatorischer, personeller und bilanzieller Hinsicht bereits geschaffen. Die Ausgliederung des Netzbetriebes in rechtlich selbständige Gesellschaften, für die Brüssel den Termin 01. Juli 2007 bestimmt hat, sei in erstaunlich vielen Fällen bereits erfolgt. „Der Rest sollte kurzfristig folgen, so dass der Termin Mitte 2007 deutlich unterschritten werden dürfte“, so Kässer weiter.

Wesentlicher Grund für diese schnelle und vorzeitige Umstrukturierung der Unternehmen dürfte sein, dass die Energiewirtschaft das Unbundling weniger als kostentreibende Last, sondern vielmehr als Chance begreift. „Erst ein sauberes Unbundling nimmt der Energiewirtschaft das Image des Monopolisten“, meint Kässer. Als Folge des Unbundling wird sich der Strom- und Gaspreis ausschließlich im Wettbewerb bilden, während das natürliche Monopol Netz staatlicherseits reguliert und der Preise für die Netznutzung, das heißt die Durchleitung, vom staatlichen Regulator genehmigt werden muss.

Nörr Stiefenhofer Lutz berät die EU in den Bereichen Energie und Transport seit Mitte des Jahres. In einem Ausschreibungsverfahren setzte sich ein Konsortium aus 29 europäischen Rechtsanwaltskanzleien, an dem Nörr beteiligt ist, gegen sieben Wettbewerber durch. Ein wichtiges Kriterium für die Generaldirektion Energie und Verkehr war die Berufserfahrung der Rechtsanwälte in den beiden Bereichen.

Das Konsortium wird geführt von den Sozietäten Gomez-Acebo & Pombo aus Spanien und Charles Russel aus Großbritannien. Es deckt alle 25 EU-Staaten ab, dazu die EFTA-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten und Russland. Nörr übernimmt die Rechtsberatung in Deutschland, Ungarn und Russland. Für diese drei Länder hatte Nörr innerhalb des Konsortiums ein Angebot abgegeben.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Generaldirektion Verkehr und Energie den Auftrag ausgeschrieben. Ein erster Teil des Auftrags wurde jetzt abgeschlossen, nämlich die Untersuchung des Strom- und Gasmarktes in Deutschland in Bezug auf da so genannte Unbundling.

Über Nörr Stiefenhofer Lutz

Nörr Stiefenhofer Lutz ist eine internationale Sozietät von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Mehr als 320 Berufsträger beraten Unternehmen, Finanzinstitute, vermögende Privatpersonen und die öffentliche Hand auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.

In Deutschland sind wir mit fünf Büros vertreten, in Mittel- und Osteuropa mit sechs. Für die Pflege von US-Kontakten haben wir ein Büro in New York. Weltweit können sich unsere Mandanten auf befreundete Kanzleien und unser Netzwerk Lex Mundi verlassen. Lex Mundi ist das größte Netzwerk unabhängiger Spitzenkanzleien.

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Dr. Michael Neumann

 

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