EuGH entscheidet im Sinne von Baker & McKenzie Mandantin R+V im Fall Kratzer

01.08.2016

Luxemburg/München, 28. Juli 2016 - Baker & McKenzie hat mit heutigem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Sinne der R+V Allgemeine Versicherung AG im Fall Kratzer in Sachen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) obsiegt.

Der Kläger RA Nils Kratzer hatte als ein in Deutschland bekannter AGG-Hopper von der R+V Allgemeine Versicherung AG in erster Linie Entschädigung verlangt, weil er bei seiner Bewerbung auf eine Trainee-Stelle im Jahr 2009 wegen seines Alters und seines Geschlechts diskriminiert worden sei. Erst- und zweitinstanzlich hatte die Klage von Nils Kratzer keinen Erfolg.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wollte im Vorlagebeschluss des Revisionsverfahrens im Jahre 2015 nicht ohne europarechtliche Rückversicherung über den Fall entscheiden und setzte das Revisionsverfahren bis zur Vorabentscheidung des EuGH aus. Dort war zu klären, ob und wie die Richtlinien des Europäischen Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen dahin gehend auszulegen sind, dass auch derjenige „Zugang zur Beschäftigung oder zu abhängiger Erwerbstätigkeit“ sucht, Entschädigungsansprüche geltend machen kann, wenn aus dessen Bewerbung hervorgeht, dass nicht eine Einstellung und Beschäftigung, sondern nur der Status als Bewerber erreicht werden soll.

Diese Auslegungsfrage wurde vom EuGH geklärt: der Scheinbewerber fällt nicht in den Geltungsbereich der Antidiskriminierungs-Richtlinien und dessen Verhalten kann als Rechtsmissbrauch bewertet werden. Dabei betont der EuGH, dass die Sachverhaltsbewertung von den nationalen Gerichten zu leisten ist. Außerdem wurde klargestellt, dass Scheinbewerbern keine Entschädigungsansprüche zustehen.

'Wer Scheinbewerber ist, haben nationale Gerichte zu entscheiden. Im Vorlagebeschluss kam das BAG zu dieser Bewertung aufgrund des Inhalts der Bewerbung selbst, die u.a. aufgrund der überbetonten Führungserfahrung nicht zur ausgeschriebenen Trainee-Stelle passte, sowie der späteren Ablehnung des angebotenen Vorstellungsgesprächs,' kommentiert Dr. Burkhard Göpfert, Arbeitsrechtspartner bei Baker & McKenzie.

Baker & McKenzie berät und vertritt regelmäßig große nationale und internationale Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragen - auch prozessual, so zuletzt u.a. Nokia Networks erfolgreich vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG 4 AZR 796/13) gegen die Revision eines IG Metall Mitglieds in Sachen Gewerkschaftsbonus aus der Restrukturierung oder Opel in dem Verfahren betreffend die Besserstellung von Mitgliedern der IG Metall, bei dem das BAG die Klage eines Opel-Mitarbeiters aus dem Werk in Rüsselsheim abwies.

Rechtlicher Berater R+V: Baker & McKenzie

Prozessvertreter: Employment: Dr. Burkard Göpfert (Partner, München)

Weitere beteiligte Anwälte: Employment: Thomas Meyerhans (Associate, München)

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell