EY Law Luther Menold begleitet hochvolumige ABS-Transaktion

11.01.2005

EYLaw Luther Menold

Berlin, 10. Januar 2005 – Das Berliner Büro von EY Law Luther Menold hat eine weitere Asset-Backed Security (ABS) Transaktion abgeschlossen. Verbrieft wurden im Rahmen eines "true sale" Konsumentenkredite einer deutschen Bank in einem Volumen von 100 Millionen Euro über zunächst fünf Jahre.

Die aktuelle Verbriefung war die erste ABS-Transaktion nach der Diskussion um das Urteil des OLG Frankfurt zum Bankgeheimnis vom Mai 2004 (AZ 8U84/04). Das Gericht hatte damals entschieden, dass die Abtretung von Kreditforderungen gegen Nichtkaufleute ohne Einwilligung des Kreditnehmers rechtlich unwirksam sei, weil sie gegen das Bankgeheimnis verstoße.

EYLaw Luther Menold hatte für die zukünftig abzuschließenden Kreditverträge ihrer Mandantin neue Allgemeine Geschäftsbedingungen entwickelt, die um eine Einwilligung der Kunden zur Weiterleitung ihrer Daten zum Zweck der Verbriefung ergänzt wurden. Für den Altbestand an Kreditverträgen, die diese Einwilligungsklauseln noch nicht enthielten, hatten alle drei beteiligten Ratingagenturen trotz des Frankfurter OLG-Urteils der von EY Law Luther Menold vorgeschlagenen Datentreuhänderstruktur der Transaktion zugestimmt. Die Ratingagentur Standard & Poor’s war bereits im Herbst zu der Überzeugung gelangt, dass das Frankfurter OLG Urteil nicht frei von technischen Fehlern sei.

Diese Auffassung hat sich bestätigt: Das Landgericht Frankfurt sieht bei notleidenden Krediten kein Abtretungsverbot auf Grund des Bankgeheimnisses und hält auch bei vertragstreuen Kreditnehmern eine Abtretung der Kreditforderungen nicht von vornherein für ausgeschlossen (Dezember 2004, AZ 2/21 O 96/02). Noch deutlicher ist eine Entscheidung des LG Koblenz aus November 2004 (AZ 3 O 496/ 03), das nicht zwischen notleidenden und vertragsgemäß bedienten Krediten unterscheidet.

Berater des Originators:

EY Law Luther Menold, Berlin: Dr. Nina-Luisa Siedler, Robert Hofbauer (beide Mitglieder des Banking & Finance Teams von Dr. Wolfgang Richter, Berlin).

Hintergrund:

Die Luther Menold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt rund 250 Anwälte und berät in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Zu den Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen sowie die öffentliche Hand.

Luther Menold unterhält Büros an 13 deutschen Standorten sowie German Desks in Brüssel, Budapest, New York und Singapur. Die Kanzlei bietet in enger Kooperation mit Ernst & Young multidisziplinäre Beratung an ist Mitglied im internationalen Rechtsanwaltsnetzwerk EY Law.

www.eylaw.com/de

Pressekontakt:

 

Luther Menold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Annette von Frankenberg

 

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E-Mail: annette.von.frankenberg@de.eylaw.com

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