Fachanwalt Hahn: „Anleger müssen mit Liquidation des CS Euroreal rechnen - Schadensersatz möglich“

16.05.2012

Hamburg, 15.05.2012 Der seit zwei Jahren geschlossene offene Immobilienfonds „CS Euroreal“ soll am 21. Mai 2012 für einen Tag öffnen. Dann sollen alle in Auftrag gegebenen Rückgabewünsche mit einem Abschlag von drei Prozent auf den aktuellen Nettoinventarwert bedient werden. „Doch dafür stehen die Zeichen schlecht“, meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. „Denn das Volumen der Rückgabewünsche wird die aktuelle Liquiditätsquote des Fonds von 27 Prozent übersteigen. Und das heißt: Die Anleger sind wie beim SEB ImmoInvest wieder einmal die Dummen.“

Beim CS Euroreal sind rund 200.000 Kapitalanleger mit mehr als sechs Milliarden Euro investiert. Anleger des CS Euroreal haben laut Hahn vier Handlungsalternativen: „Anleger, die aktuell Liquiditätsbedarf haben, können ihre Anteile am CS Euroreal vor Öffnung am 21. Mai 2012 über die Börse verkaufen. Das macht wegen des Abschlages von 30 Prozent aus unserer Sicht aber keinen Sinn. Weiterhin können Anleger versuchen, am 21. Mai ihre Anteile über die Kapitalanlagegesellschaft zurückzugeben. Ferner können Anleger nach Scheitern der Öffnung ihre Anteile über die Börse mit Abschlägen verkaufen. Es mag allerdings sein, dass ein Verkauf wegen eines möglichen massiven Kurseinbruchs an den Börsen dann nicht mehr attraktiv sein wird. Schließlich können Anleger, die den Schaden nicht hinnehmen wollen, Schadensersatz gegen die beratende Bank und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage dafür ist eine mögliche Falschberatung oder fehlerhafte Angaben im Prospekt.“

Die Vertretung der Anlegerinteressen sollte durch einen versierten Fachanwalt erfolgen. Mit dem CS Euroreal wird jetzt der zehnte bundesdeutsche offene Immobilienfonds abgewickelt. „Betroffene Anleger müssen sich in jedem Fall auf Verluste einstellen“, sagt Hahn. Dessen Kanzlei hat erstinstanzlich beim Landgericht Frankfurt/Main bereits zwei positive Urteile für Anleger von offenen Immobilienfonds erstritten.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

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