Fehlkalkulationen bei Renteneinnahmen beschleunigen Kollaps - Falsche Einstufung einiger Beschäftigter kostet Rentenkasse zusätzlich Milliarden

28.07.2005

KTAG Rechtsanwälte

Bremen, 27.Juli 2005. „Alle Berechnungen vernachlässigen den wesentlichen Aspekt, dass ein Teil der Bürger zu Unrecht in die Sozialversicherung eingezahlt haben und jederzeit Rückforderungen in Milliardenhöhe stellen können. Zusätzlich bleibt zukünftig deren monatlicher Beitrag aus“, verweist Michael Bartneck, Wirtschaftsberater bei Franzen und Partner, spezialisiert auf Sozialversicherung in Bremen, auf die aktuelle Gefahr. „Tritt auch nur ein Teil dieser Fälle gleichzeitig ein, kommt es zu erheblichen zusätzlichen Zahlungsschwierigkeiten bei den laufenden Renten.“

Schon fünf Jahre fälschlicherweise eingezogene Beiträge können zu bis zu 50.000,- Euro Rückzahlung führen, auch höhere Summe wie 120.000,- Euro fanden bereits den Weg zum Einzahler zurück. Betroffen sind vor allem Ehepartner und Kinder, die im Familienbetrieb arbeiten, Prokuristen und Geschäftsführer.

Bei zahlreichen Insolvenzen der vergangenen Jahre verweigerten Arbeitsämter dieser Angestelltengruppe Leistungen mit der Begründung, sie seien auf Grund ihrer Weisungsbefugnis und Entscheidungskompetenz faktisch selbstständig. "Die Ämter erklärten jahrelange Beitragszahler einfach zu Unternehmern und befreiten sie somit von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht", erklärt Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei KTAG Rechtsanwälte, Bremen, den jetzt für viele glücklichen Umstand – übrigens auch schon von den Ersten erfolgreich genutzt.

Vor einer endgültigen Entscheidung sollte jeder Betroffene seine Ausgangslage von Spezialisten für Sozialversicherungen genau prüfen lassen. Wer kurz vor dem Renteneintritt steht, profitiert noch vom bestehenden System – ein Austritt aus der gesetzlichen Versicherung brächte keine Vorteile. Bei Betroffenen zwischen 20 und 45 sieht es hingegen ganz anders aus: Trotz hoher Beiträge gewährleistet nur eine ausreichende private Vorsorge solide Grundabsicherung im Alter.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell