Fehmarnbeltquerung: GvW erzielt weiteren Prozesserfolg

04.02.2022

03.02.2022

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im November 2020 sämtliche gegen den Planfeststellungsschluss zur Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung gerichteten Klagen abgewiesen hat (mehr), konnte GvW Graf von Westphalen nunmehr einen weiteren gerichtlichen Erfolg für das Land Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des Großprojekts erzielen.

Mit Beschluss vom 25. Januar 2022 (Az. 4 MB 57/21) hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die Beschwerde einer Gemeinde abgewiesen und ist damit dem Antrag der Anwältinnen und Anwälte von GvW gefolgt. Hintergrund der Entscheidung ist ein Eilverfahren, mit dem die antragstellende Gemeinde erreichen wollte, den Beginn der Bauarbeiten an dem Absenktunnel der Festen Fehmarnbeltquerung einstweilen zu stoppen. Zur Begründung ihres Begehrens machte die Gemeinde, die eine Freiwillige Feuerwehr unterhält, angebliche Mängel des Rettungs- und Notfallkonzepts für den Tunnel geltend, durch welche sie sich in ihren Rechten verletzt sah. Mit diesem Begehren scheiterte sie zunächst in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht, das den Eilantrag der Gemeinde mit Beschluss vom 30. September 2021 als unzulässig ablehnte. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr bestätigt und in seinem Beschluss festgestellt, dass eine Verletzung der Gemeinde in ihren Rechten nicht einmal im Ansatz möglich erscheine.  Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar, so dass das Verfahren damit seinen endgültigen Abschluss gefunden hat.

GvW begleitet das Verfahren zur Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung bereits seit dem Jahr 2015 mit einem Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier und Felix Kazimierski.

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