Fehmarnbeltquerung: Land Schleswig-Holstein verteidigt sich gegen acht Klagen mit GvW Graf von Westphalen

17.05.2019

16.05.2019

Acht Klagen sind beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen den Bau der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) anhängig. Dies hat das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig jetzt mitgeteilt. In sämtlichen Klageverfahren wird das Land Schleswig-Holstein den Planfeststellungsbeschluss mit Unterstützung der Anwälte der Kanzlei GvW Graf von Westphalen verteidigen. Bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hatte das Team um den Hamburger GvW-Partner Dr. Ronald Steiling das Land beraten.

Insgesamt acht Kläger – darunter mehrere Kommunen, zwei Umwelt-Vereine, drei Reedereien und eine Privatperson – wenden sich nach der öffentlichen Auslegung der Unterlagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die Pläne sehen den mit 18 km weltweit längsten Absenktunnel für den kombinierten Schienen- und Straßenverkehr vor. Der durch Mauteinnahmen nutzerfinanzierte Ostseetunnel soll Deutschland und Dänemark auf einer vierspurigen Autobahn und einer zweigleisigen, elektrifizierten Bahnstrecke verbinden.

GvW berät und vertritt das Land Schleswig-Holstein durch ein Hamburger Kernteam, bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Stefanie Ramsauer und Saskia Soravia. Zuletzt hatte die Kanzlei das Land u.a. bei Klagen gegen den Bau der A 20 vor dem BVerwG vertreten (mehr).

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