Feigl & Rothamel zum Eigenverwaltungsverfahren der GIBAU GmbH
· Geschäftsbetrieb läuft vollumfänglich weiter
· Frau Steuerberaterin und Rechtsanwältin Rothamel von der erfahrenen Insolvenzverwalterkanzlei Feigl & Rothamel wurde als vorläufiger Sachwalter vom Amtsgericht Karlsruhe bestellt.
· Ein in Insolvenzsachen erfahrenes Restrukturierungsteam unterstützt die Geschäftsführung. Herr Rajko Schubert, Geschäftsführer der U-TURN MANAGEMENT GmbH & Co. KG verantwortlich für die leistungswirtschaftliche Sanierung und Herr Rechtsanwalt Jochen Sedlitz aus der Kanzlei MENOLD BEZLER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart in juristischen Aspekten begleiten die Sanierung.
Die GIBAU GmbH aus Ettlingen will mit einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung den bisher eingeschlagenen Weg der Restrukturierung des Unternehmens erfolgreich abschließen und sich für die Zukunft neu aufstellen. Einen entsprechenden Antrag stellte der Geschäftsführer des Unternehmens Herr Göksel Zorlu am 16. August 2017 beim Amtsgericht Karlsruhe, dem Antrag wurde entsprochen.
Die GIBAU GmbH ist tätig als Bauträger und Bauunternehmung und baut insbesondere Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser in Süddeutschland.
„Wir haben bereits begonnen das Unternehmen neu auszurichten und unsere Leistung und Effizienz deutlich zu erhöhen. Wir müssen allerdings erkennen, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um uns wieder profitabel aufzustellen und langfristig zukunftsfähig zu positionieren. Deshalb werden wir den eingeschlagenen Weg der Restrukturierung mit dem Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich fortsetzen.“, erklärte der Geschäftsführer. „Wir werden unser Geschäftsmodell dabei noch zielgerichteter auf den Markt ausrichten und wo nötig, Anpassungen vornehmen. Insbesondere die profitablen Geschäftssegmente stehen dabei im Mittelpunkt“, beschreibt Geschäftsführer Göksel Zorlu die nächsten Schritte. Die Löhne und Gehälter der 38 Mitarbeiter der GIBAU GmbH sind für die nächsten drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert. Gleichzeitig sind auch die künftigen Forderungen der Subunternehmen durch das eingeleitete Verfahren gesichert.
Seit dem 1. März 2012 könnten Unternehmen die erweiterten Möglichkeiten einer Sanierung unter Insolvenzschutz nutzen. Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und führt den Sanierungsprozess selbstständig und mit einem zur Seite gestellten Sachwalter durch. Es handelt sich dabei nicht um eine Insolvenz im klassischen Sinn, sondern um ein Sanierungsverfahren mit dem obersten Ziel des Unternehmenserhalts und der Unternehmensfortführung zum bestmöglichen Ergebnis für die Gläubiger. Während des Eigenverwaltungsverfahrens wird die Geschäftsführung durch das Amtsgericht, einem Gläubigerausschuss sowie durch einen Sachwalter beaufsichtigt, um etwaige Benachteiligungen der Gläubiger zu verhindern. Das Amtsgericht Karlsruhe hat als vorläufigen Sachwalter Frau Steuerberaterin und Rechtsanwältin Rothamel von der Insolvenzverwalterkanzlei Feigl & Rothamel bestellt. „Die GIBAU GmbH hat mit dem Eigenverwaltungsverfahren den richtigen Weg für das Unternehmen gewählt, um die Sanierung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen“, so der vorläufige Sachwalter Frau Rechtsanwältin Rothamel, die sich einen ersten Überblick verschafft hat.
Weiterhin steht der Geschäftsführung ein in Insolvenzsachen erfahrenes Team zur Seite. Herrn Rajko Schubert, Geschäftsführer der auf Sanierungen spezialisierten Beratung U-TURN MANAGEMENT GmbH & Co. KG, Reutlingen einem in Insolvenzsachen im Allgemeinen und im Unternehmens-(Plan)-Insolvenzverfahren im Besonderen erfahrenen Berater. (Herr Rajko Schubert wird zukünftig als Geschäftsführer in der Funktion des CRO die Sanierung der GIBAU GmbH begleiten.) Er wird durch den in Insolvenzsachen erfahrenen Rechtsanwalt Jochen Sedlitz aus der Kanzlei MENOLD BEZLER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart unterstützt. Durch die Zusammenarbeit des Geschäftsführers mit diesen Insolvenzspezialisten ist eine reibungslose und lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen der Eigenverwaltung, den Insolvenzgläubigern, der Sachwaltung sowie dem Amtsgericht sichergestellt.
In den nächsten Wochen wird das Unternehmen einen Sanierungsplan erarbeiten, in dem die Entschuldung und nachhaltige Fortführung des Unternehmens aufgezeigt wird. Dem Plan müssen die Gläubiger zustimmen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir einen erfolgversprechenden Plan entwickeln können, der von den Gläubigern unterstützt wird.“, so Sanierungsexperte Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, der gute Chancen für die erfolgreiche Unternehmensfortführung sieht.