FGvW baut Produkthaftungs- und Lebensmittelrechtspraxis aus / Hildegard Schöllmann kommt als Local Partnerin nach Köln
Köln/Berlin/Frankfurt/Freiburg, 8. November 2021: Die Wirtschaftskanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner treibt ihr Wachstum und den Ausbau ihres Kölner Büros weiter voran.
Spätestens ab 01.01.2022 verstärkt Hildegard Schöllmann (45) als Local Partnerin die Produkthaftungspraxis in Köln in den Bereichen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts. Darüber hinaus wird Hildegard Schöllmann die umfassende Beratung in lebensmittel- und bedarfsgegenstandsrechtlichen Fragestellungen am Kölner Standort von FGvW weiter vorantreiben.
Hildegard Schöllmann berät seit 2008 nationale und internationale Unternehmen zu allen Fragen des Lebensmittelrechts, Bedarfsgegenständerechts und des Kosmetikrechts sowie in komplementären Rechtsgebieten wie dem Wettbewerbsrecht. Sie begleitet umfassend Produktentwicklungen im Hinblick auf deren Zusammensetzung, Kennzeichnung sowie deren Bewerbung und Schutzfähigkeit. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Erarbeitung tragfähiger Konzepte zur lebensmittelrechtlichen Compliance einschließlich der Beratung im Rahmen des Risiko- und Beanstandungsmanagements sowie in Rückruf- und Schadensfällen. Sie vertritt Unternehmen bei Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern und Behörden, auch in straf- und sanktionsrechtlichen Verfahren. Aktuell ist Hildegard Schöllmann Partnerin in der auf Lebensmittelrecht und angrenzende Rechtsgebiete spezialisierten Sozietät KWG Rechtsanwälte in Gummersbach/Brüssel.
„Mit Hildegard Schöllmann verstärken wir nochmals deutlich unsere erfolgreiche Produkthaftungspraxis im besonderen Schwerpunkt des Lebensmittelrechts. Künftig können wir so unsere Mandanten noch umfassender betreuen“, erklärt Carsten Laschet, Managing Partner von Friedrich Graf von Westphalen & Partner und gleichzeitig Produkthaftungsexperte. „Mit dem Wechsel von Hildegard Schöllmann führen wir unseren bisherigen Wachstumskurs erfolgreich weiter fort“, ergänzt die geschäftsführende Partnerin Dr. Barbara Mayer.
„Ich freue mich sehr, die enge Verzahnung des Produkthaftungsrechts mit dem Lebensmittelrecht im Team von Prof. Dr. Tobias Lenz und Carsten Laschet weiter voranbringen und meine besondere Expertise im Lebensmittelrecht in dem aufstrebenden Umfeld bei FGvW einbringen zu können. Die personelle und fachliche Aufstellung bei FGvW ermöglicht es, sowohl dem Lebensmitteleinzelhandel als auch den Lebensmittelherstellern und den Produkthafthaftungsversicherern umfassende und nachhaltige Beratungskonzepte maßgeschneidert anzubieten. Damit tragen wir dazu bei, die Risiken bei Krisen- und Rückrufszenarien zu mindern – und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette“, betont Hildegard Schöllmann.