Flensburger Insolvenzexperten retten Amrumer Traditionshotel

15.01.2020

Hotel- und Gastronomiebetrieb „Ual Öömrang Wiartshüs“ wird fortgeführt

Gläubiger stimmen Sanierung durch Insolvenzplan zu

Sämtliche Arbeitsplätze bleiben erhalten

Flensburg, 14. Januar 2020 | Das vom Insolvenzverwalter Ygglev Stintzing von der Flensburger Kanzlei Brink & Partner verwaltete Amrumer Hotel und Restaurant „Ual Öömrang Wiartshüs“, wurde zum Jahreswechsel durch einen Insolvenzplan erfolgreich saniert. Der Traditionsbetrieb und zentrale Treffpunkt der Insel Amrum mit elf Beschäftigten ist damit schuldenfrei und wird von Gründer-Enkel Christoph Decker und dessen Ehefrau Stephanie Decker im 70. Jahr des Bestehens fortgeführt.

Das „Ual Öömrang Wiartshüs“ war Mitte vergangenen Jahres durch hohe Investitionen in einen Neubau in wirtschaftliche Schieflage geraten. Im Mai 2019 musste der Betrieb beim Amtsgericht Niebüll Antrag auf ein Insolvenzeröffnungsverfahren stellen. Damit drohte dem Familienbetrieb in dritter Generation die Schließung. Dies konnte nun in enger Kooperation mit dem Flensburger Rechtsanwalt und Insolvenzrechtsexperten Hans Köster von der Kanzlei CausaConcilio sowie dem Betriebswirt und Restrukturierungsberater Rolf Jensen von der Flensburger Steuer- und Wirtschaftsberatungskanzlei Müller & Partner abwenden.

Die Sanierung wurde vor allem durch eine deutliche Senkung der Darlehenskosten sowie durch Kosteneinsparungen in weiteren Bereichen ermöglicht. Diese zu erreichen, erwies sich als herausfordernd. „Insbesondere die Verhandlungen mit der Hausbank als Hauptgläubiger gestalteten sich als anspruchsvoll“, berichtet der auf Restrukturierung und Insolvenz spezialisierte Rechtsanwalt Hans Köster, der den Insolvenzplan als sogenannten Schuldnerplan ausgearbeitet hatte. „Zum Erfolg kamen unsere Bemühungen vor allem deshalb, weil alle Beteiligten den Traditionsbetrieb wirklich wollten. Grund dafür war nicht zuletzt, dass er für die Bewohner und Dauergäste von Amrum auch eine hohe ideelle Bedeutung als zentraler Treffpunkt der Insel besitzt und für seine hervorragende Küche hoch geschätzt wird“, so Rechtsanwalt Köster weiter.

„Dieses Insolvenzverfahren hat exemplarisch gut gezeigt, wie wertvoll das Zusammenwirken unterschiedlicher Rechts- und Wirtschaftsberater mit Kenntnissen der Region und mit belastbaren individuellen Netzwerken ist“, sagt Betriebswirt Jensen. Davon profitieren nun auch die Gläubiger. „Sie erhalten durch den Insolvenzplan eine Quote, die sich durch ein Regelverfahren nicht hätte realisieren lassen“, bestätigt Insolvenzverwalter Stintzing.

Hintergrund: Der erfolgreiche Abschluss eines Insolvenzplans ist in Deutschland vergleichsweise ungewöhnlich. Hier schließen Gläubiger und Insolvenzverwalter nach gerichtlicher Prüfung einen vertraglichen Schuldenvergleich. Dabei verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen, was eine frühere Beendigung des Insolvenzverfahrens ermöglicht. Somit wird der Schuldner schneller schuldenfrei – wie auch im Fall des „Ual Öömrang Wiartshüs.“

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