Flick Gocke Schaumburg berät EWE AG bei erfolgreichem Abschluss des Modells zur Beteiligung von Kommunen an Energieversorgungsnetzen

15.02.2019

Die EWE AG hat die 2. Phase ihres 2013 erstmals aufgesetzten Beteiligungsmodells zur Beteiligung von Kommunen an den von der EWE NETZ GmbH betriebenen Energieversorgungsnetzen erfolgreich abgeschlossen. Auf der Grundlage des Modells hat die EWE AG insgesamt 123 Kommunen als kommunale Partner gewonnen. Diese Kommunen repräsentieren rund 67 Prozent der Einwohner und rund 65 Prozent der Fläche der Kommunen, an die sich das Beteiligungsangebot der EWE AG richtete. Die EWE AG strebt durch das Beteiligungsmodell eine intensivere Kooperation mit den Kommunen an, die sich mit ihrem Investment an der Energiewende, insbesondere am Netzausbau, beteiligen und Einfluss auf die Energieversorgungsnetze erhalten.

Die EWE AG mit Hauptsitz in Oldenburg ist ein integriertes Energieversorgungsunternehmen, das außer im Bereich Energie auch auf den Gebieten Telekommunikation und Informationstechnologie tätig ist. Der EWE-Konzern beschäftigt rund 9.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist der fünftgrößte deutsche Energieversorger.

Die EWE NETZ GmbH ist die größte Energienetzgesellschaft des EWE-Konzerns mit einer Netzgesamtlänge von rund 82.000 Kilometern im Bereich Elektrizität und rund 56.000 Kilometern im Bereich Gasversorgung. Damit gehört die EWE NETZ GmbH zugleich zu den größten Verteilernetzbetreibern in Deutschland.

Flick Gocke Schaumburg berät den EWE-Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht. In dem aktuellen Projekt hat die Kanzlei unter Führung von Dr. Michael Erkens die gesamte gesellschafts-, konzern- und kapitalmarktrechtliche Vorbereitung und Umsetzung einschließlich der notwendigen Abstimmungen mit der BaFin übernommen. Für die steuerliche Beratung zeichnete Dr. Jochen Bahns verantwortlich.

Berater EWE AG:

Flick Gocke Schaumburg, Bonn: Dr. Michael Erkens (Federführung, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), Dr. Jochen Bahns (Unternehmenssteuerrecht), Dr. Ingo Fuchs (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), Stefan Thilo (Kapitalmarktrecht) Dr. Thomas Lakenberg (Gesellschaftsrecht); Associate: Fabian Mang (Unternehmenssteuerrecht)

Inhouse: Sibylle Eck (Projektleitung), Guido Kühling (Leiter Konzernentwicklung), Dr. Hanjo Steinkampf (Leiter Rechtsabteilung), Leif Engelbrecht (Leiter Gesellschaftsrecht), Lasse Böhrnsen (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), Karin Gramberg (Leiterin Konzernsteuern), Dr. Manfred Klostermann (Konzernsteuern), Michael Iwan (stellv. Projektleitung, Finanzen/Bewertung), Michael Beltle (Finanzen/Bewertung), Ralf Hörtemöller (Vermarktung), Volker Diebels (Kommunikation)

Hintergrund

Die EWE AG hat erstmals im Jahr 2013 knapp unter 300 Kommunen aus der Ems-Weser-Elbe-Region angeboten, sich über eine zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft an der EWE NETZ GmbH, einer der größten deutschen Netzgesellschaften für Strom-, Gas-, Wasser- und Kommunikationsnetze zu beteiligen. Das Beteiligungsangebot erfolgte auf Grundlage eines neuartigen Beteiligungsmodells, das die EWE AG und Flick Gocke Schaumburg entwickelten. Eine der Besonderheiten gegenüber hergebrachten kommunalen Netzbeteiligungsmodellen besteht darin, dass das Beteiligungsangebot der EWE AG im Rahmen eines öffentlichen Angebots nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) auf der Grundlage eines umfangreichen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Verkaufsprospekts erfolgte und von vornherein zwei Beteiligungsphasen mit einem Gesamtemissionsvolumen von bis zu 500 Millionen Euro umfasste.

Im Rahmen der ersten Beteiligungsphase in den Jahren 2013 und 2015 hatten die Kommunen die Möglichkeit, über eine zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft insgesamt bis zu 4,9 Prozent der Anteile an der EWE NETZ GmbH zu erwerben. In der nun abgeschlossenen zweiten Beteiligungsphase hatten die Kommunen eine weitere Möglichkeit, ihre mittelbare Beteiligung an der EWE NETZ GmbH aufzustocken.

Über ihre mittelbare Beteiligung an EWE NETZ erhalten die Kommunen aufgrund gestufter Joint-Venture-Vereinbarungen über mehrere Beteiligungsebenen Mitverwaltungs- und Informationsrechte in Bezug auf die EWE NETZ GmbH sowie das Recht zur Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der EWE NETZ GmbH. Aus dem zwischen der EWE AG und der EWE NETZ GmbH abgeschlossenen Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrag erhält die zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft eine feste Ausgleichszahlung („Garantiedividende“) und den Kommunen stehen darauf abgestimmte Entnahmerechte in der Beteiligungsgesellschaft zu.

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