Flöther & Wissing: Air Berlin Insolvenzverwalter verhandelt über Sozialplan

02.02.2018

Berlin, 1. Februar 2018 – Air Berlin-Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther hat mit der Personalvertretung der rund 3.200 Air Berlin-Flugbegleiter Gespräche über einen Sozialplan aufgenommen. Die Fluggesellschaft hatte zur Insolvenzeröffnung am 1. November 2017 den Betrieb eingestellt. Anders als die Piloten war das Kabinenpersonal damals nicht gekündigt, sondern lediglich „widerruflich freigestellt“ worden.

„Unser Ziel ist, die Hängepartie für die Mitarbeiter zu beenden und eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden“, sagte Flöther, der nach der Rücknahme der Eigenverwaltung am 16. Januar 2018 als Insolvenzverwalter bestellt worden war. Unmittelbar nach seiner Bestellung hatte Flöther die komplizierte arbeitsrechtliche Situation zunächst durch ein externes Gutachten prüfen lassen. Nach der Einleitung eines Anhörungsverfahrens in der vergangenen Woche wurde den Kabinenmitarbeitern inzwischen auch regulär gekündigt.

Die ersten Gespräche mit der Personalvertretung und der Tarifkommission über einen möglichen Sozialplan laufen bereits. „Wir sind bereit, die Spielräume für einen Sozialplan auszuschöpfen, soweit die Insolvenzordnung und die Umstände des Verfahrens dies gestatten“, betonte Flöther. Das Gesetz ermöglicht es dem Insolvenzverwalter grundsätzlich, einen Sozialplan abzuschließen. Dessen Umfang ist jedoch gesetzlich genau definiert und wird insbesondere durch die verfügbare Insolvenzmasse begrenzt.

Der Insolvenzverwalter, auf den nach dem Ende der Eigenverwaltung de facto die Unternehmensleitung übergegangen ist, ist zuversichtlich, dass die Gespräche konstruktiv verlaufen werden: „Es ist ganz normal, dass angesichts der jahrelangen schwierigen wirtschaftlichen Situation bei Air Berlin das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern angespannt war“, so Flöther. „Die Erfahrung zeigt aber, dass in einem Insolvenzverfahren alte Konflikte beendet und alle offenen Punkte schnell und in gutem Einvernehmen geklärt werden können.“

Die „widerrufliche Freistellung“ der Air Berlin-Kabinenmitarbeiter im vergangenen November hatte – entgegen zunächst bestehender Befürchtungen – in der Praxis jedoch kaum zu Problemen geführt: Die Arbeitsagenturen hatten den freigestellten Mitarbeitern, die sich arbeitssuchend meldeten, Arbeitslosengeld gezahlt.

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