Flöther & Wissing: MIFA bleibt auf Sanierungskurs

02.12.2014

Sangerhausen, 1. Dezember 2014 – Das Amtsgericht Halle hat heute das Insolvenzverfahren über den Fahrradhersteller MIFA eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt, der bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt war. Flöther führt den Geschäftsbetrieb auch nach der Insolvenzeröffnung ohne Einschränkung fort und bereitet eine Investorenlösung vor. Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden unterstützen diesen Kurs.

„In den letzten Wochen haben wir das Vertrauen von Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern zurückgewinnen können und gleichzeitig eine nachhaltige Sanierung eingeleitet“, sagte Flöther, Partner der bundesweit tätigen Kanzlei Flöther & Wissing. „Unser Ziel ist es nun, den Betrieb mit Hilfe eines Investors wieder auf solide Füße zu stellen und damit den Standort und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.“

Mit der Insolvenzeröffnung endet auch der Insolvenzgeldzeitraum. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter wieder selber erwirtschaften und auszahlen muss. Dennoch sind auch nach der Insolvenzeröffnung zunächst keine Entlassungen geplant. „Ganz im Gegenteil“, betont Flöther. „Ab Januar endet die saisonbedingte Kurzarbeit und wir starten wieder die volle Produktion. Dazu benötigen wir jeden Arbeitnehmer.“

Der bereits vor einigen Wochen eingeleitete Investorenprozess läuft weiter auf Hochtouren. „Wir verhandeln derzeit intensiv mit mehreren namhaften Unternehmen, die uns konkrete Kaufangebote unterbreitet haben“, so der Insolvenzverwalter. „Ich bin zuversichtlich, dass wir einen Investor finden, der zu MIFA passt.“ Nähere Angaben zum Stand und möglichen Abschluss des Investorenprozesses konnte Flöther nicht machen, da mit den möglichen Erwerbern Vertraulichkeit vereinbart wurde.

In Sachen Mindestlohn konnte in der vergangenen Woche eine betriebliche Vereinbarung geschlossen werden: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2015 eingeführt, gleichzeitig wird aber die Arbeitszeit von derzeit 40 Wochenstunden auf 35 herabgesetzt. Zudem können die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibler gestalten. „Diese Regelung hat für beide Seiten Vorteile“, erklärt Flöther. „Der Großteil der Mitarbeiter bekommt dank des Mindestlohns trotz weniger Arbeit zukünftig mehr Lohn. Für das Unternehmen fällt die Mehrbelastung dank der Kürzung der Wochenarbeitszeit deutlich geringer aus, so dass keine Arbeitsplätze abgebaut werden müssen.“

Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG hatte am 29. September 2014 Insolvenz angemeldet, nachdem eine angestrebte außergerichtliche Investorenlösung gescheitert war.

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