Flöther & Wissing: NIKI - Investorenprozess auf der Zielgeraden

27.12.2017

Berlin, 22. Dezember 2017 – Der Investorenprozess für den Geschäftsbetrieb der NIKI Luftfahrt GmbH geht in die entscheidende Phase. Prof. Dr. Lucas F. Flöther, der vorläufige Insolvenzverwalter der „NIKI Luftfahrt GmbH“, teilte soeben mit, dass sechs strategische Interessenten Angebote für weite Teile des Geschäftsbetriebs vorgelegt haben. Davon sind fünf Angebote verbindlich. Der vorläufige Gläubigerausschuss von NIKI hat Flöther heute beauftragt, zunächst mit vier der Bieter in die Endverhandlungen für einen Kaufvertrag einzutreten.

Flöther hatte gestern zusammen mit seinem Team die vorgelegten Angebote ausgewertet und dem vorläufigen NIKI-Gläubigerausschuss zur Entscheidung für das weitere Vorgehen vorgelegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun Zeit bis Ende Dezember, eine Investorenlösung für den NIKI-Geschäftsbetrieb zu finden. „Die Aussichten dafür stehen gut“, betonte Flöther heute in Berlin. „Das Interesse der Bieter ist groß, und ich bin zuversichtlich, das es möglich ist, große Teile des Geschäftsbetriebes und zahlreiche Arbeitsplätze in Österreich und Deutschland zu erhalten.“

Aufgrund bestehender Verschwiegenheitsverpflichtungen kann der vorläufige Insolvenzverwalter der Öffentlichkeit jedoch keine weitergehenden Auskünfte zum Investorenprozess geben, bevor nicht ein Kaufvertrag unterschrieben ist.

Flöther war am Mittwoch nach Wien gereist und hatte dort Gespräche mit den österreichischen Aufsichtsbehörden geführt. „Die Behörden waren sehr aufgeschlossen und entgegenkommend“, betonte Flöther. „Sollten wir bis Ende Dezember einen unterschriftsreifen Vertrag haben, ist es sogar möglich, dass die Frist noch um ein paar Tage verlängert wird.“

Trotzdem bleibt nur noch wenig Zeit. Denn nicht nur der mögliche Verlust der Betriebsgenehmigung drängt zur Eile: NIKI braucht dringend frisches Geld, um die laufenden Kosten zu decken, die trotz der Einstellung des Flugbetriebs tagtäglich anfallen. Ein Investor muss deshalb bereit und in der Lage sein, noch vor dem Betriebsübergang („Closing“) die Mittel zur Verfügung zu stellen, die für den laufenden Betrieb benötigt werden. Dies haben die Bieter, mit denen nun weiter verhandelt wird, auch in Aussicht gestellt. Ohne diese Finanzierung wäre eine Betriebsstilllegung nicht zu vermeiden.

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