Flöther&Wissing: NIKI Sekundär-Verfahren in Deutschland eröffnet

25.01.2018

Berlin/Schwechat, 24. Januar 2018 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat auf Antrag der „NIKI Luftfahrt GmbH“ ein Sekundär-Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt. Außerdem setzte das Gericht einen Gläubigerausschuss ein. Dieser trat gestern Abend bereits zu seiner ersten Sitzung zusammen und billigte einstimmig den Verkauf des NIKI-Geschäftsbetriebs an „Lauda Motion“. Nun kann der Kaufvertrag endverhandelt und unterschrieben werden.

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Eröffnung eines Sekundär-Insolvenzverfahrens in Deutschland zog die „NIKI Luftfahrt GmbH“ beim Bundesgerichtshof (BGH) ihren Einspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin zurück. Dieses hatte am 8. Januar 2018 entschieden, dass das NIKI-Insolvenzverfahren in Österreich stattfinden müsse. Das Urteil war aber nicht rechtskräftig, da NIKI beim BGH Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt hatte. Kurze Zeit später eröffnete das Landesgericht Korneuburg in Österreich ein zweites Hauptinsolvenzverfahren, obwohl die Europäische Insolvenzordnung (EUInsVO) dies nach Rechtsauffassung von Prof. Flöther untersagt.

„Ein monatelanger Rechtsstreit darüber, wo das Hauptinsolvenzverfahren stattfinden soll, hätte das Ende von NIKI bedeutet“, betonte Flöther. „Ein Sekundär-Insolvenzverfahren in Deutschland zu beantragen und die Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin zurückzuziehen, um eine langfristige Investoren-Lösung zu ermöglichen, war deshalb die einzig richtige Entscheidung.“ Flöther ist – wie auch zahlreiche Gläubiger und Gutachter – zwar weiterhin der Überzeugung, dass die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg richtig und die Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg rechtswidrig war. „Aber Rechthaberei nutzt keinem“, ergänzte Flöther.

Gleich nach der Eröffnung des österreichischen Insolvenzverfahrens hatte Flöther mit der dortigen Masseverwalterin Dr. Ulla Reisch eine enge Kooperation vereinbart, um trotz der verfahrenen rechtlichen Situation einen Verkauf des Geschäftsbetriebs der insolventen Airline zu ermöglichen. Diesem Ziel sind die beiden Insolvenzrechtsexperten nun einen wichtigen Schritt näher gekommen. Flöther hatte sich am Montag und der vorvergangenen Nacht in Wien aufgehalten und war eng in die Verkaufsverhandlungen eingebunden.

„Einzig und allein ausschlaggebend ist ein gutes Ergebnis für die Gläubiger, und das wurde nun hoffentlich erzielt“, betonte Flöther heute in Berlin. „Dem hat sich – im Rahmen der geltenden insolvenzrechtlichen Grundlagen – alles unterzuordnen.“

Ein Sekundärinsolvenzverfahren kann nach der Europäischen Insolvenz-Verordnung (EUInsVO) in jedem Land eröffnet werden, in dem das insolvente Unternehmen außer an seinem Hauptsitz Vermögenswerte besitzt und eine Niederlassung hat.

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