Flughafen Düsseldorf: Taylor Wessing verteidigt Konzessionsvergabe vor dem OVG NRW

04.12.2017

4. Dezember 2017

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat die Klagen der unterlegenen Bewerber beim Auswahlverfahren für die Konzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten am Düsseldorfer Flughafen abgewiesen. Mit Urteil vom 23. November 2017 bestätigt das OVG NRW, dass die Konzessionsvergabe durch das Land korrekt und im Sinne der Verfahrensgrundsätze durchgeführt wurde. Rechtlich beraten wurde das Land NRW von einem Expertenteam der internationalen Kanzlei Taylor Wessing.

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hatte die Privatanbieter Aviaparnter und Acciona für die Bodenabfertigungsdienste am Düsseldorfer Flughafen ausgewählt. Die Konzessionsvergabe fand 2015 statt und besteht für insgesamt sieben Jahre. Abgelehnte Bewerber beklagten nach der Vergabe die Auswahlkriterien und die Bewertung der Bewerbungsunterlagen als unrechtmäßig. Zu den Bodenabfertigungsdiensten gehören u.a. die Gepäck- und Frachtabfertigung, Be- und Entladung des Flugzeugs sowie die Beförderung von Besatzung, Fluggästen und Gepäck zwischen Flugzeug und Terminal. An Flughäfen mit mehr als zwei Millionen Passagieren pro Jahr muss nach EU-Recht mindestens ein privater Abfertiger zugelassen werden. Am Düsseldorfer Flughafen wird ein Großteil der Abfertigungsleistungen von den beiden privaten Abfertigern erbracht. Die Konzessionsvergabe ist deshalb wirtschaftlich sehr bedeutsam. Der Flughafen selber bietet nur noch in eingeschränktem Umfang Bodenabfertigungsdienste an.

Taylor Wessing hatte das Land NRW bereits bei der Durchführung des aufwendigen Vergabeverfahrens umfassend unterstützt. Dabei gelang es, das Vergabeverfahren trotz der hohen Komplexität zeitgerecht und rechtssicher umzusetzen. Zudem beriet die Sozietät zuvor die zuständigen Luftfahrtbehörden und Ministerien in den Auswahlverfahren zu den Flughäfen Köln-Bonn, Hamburg, München und Frankfurt rechtlich beraten.

Rechtliche Berater Flughafen Düsseldorf GmbH Taylor Wessing: gemeinsame Federführung Prof. Dr. Norbert Kämper (Partner, Luftverkehrsrecht) und Dr. Michael Brüggemann (Partner, Vergabe- und EU-Recht); Frank Marek, Dr. Barbara Thiemann (beide Associates, Vergabe- und EU-Recht) (alle Düsseldorf)

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