Foto von Inkasso-Anwältin in TV-Sendung zulässig – META productions und SAT.1 erfolgreich mit Noerr

22.11.2012

Berlin/München. 21. November 2012. Die SAT.1-Sendung akte 20.10 durfte das unverpixelte Foto einer ehemaligen Inkasso-Anwältin zeigen, die Forderungen in Millionenhöhe aus sogenannten Abofallen-Angeboten im Internet durchsetzte. In einer grundsätzlichen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit der Bildberichterstattung gab das Berliner Kammergericht der beklagten Produktionsfirma META productions GmbH und dem TV Sender SAT.1 Recht. Beide Unternehmen wurden in dem Verfahren von einem Team der internationalen Wirtschaftskanzlei Noerr um den Medienrechtler Dr. Martin Diesbach vertreten.

In der von dem bekannten Fernsehjournalisten Ulrich Meyer moderierten Sendung akte 20.10 wurde am 15. Juni 2010 über Inkasso-Anwälte berichtet, die für Abofallen-Anbieter Forderungen eintrieben und dabei selbst vor Gericht gerieten. Der Beitrag zeigte u.a. auch das unverpixelte Foto der damaligen Münchener Inkasso-Anwältin Katja Günther. Bis Februar 2009 hatte Frau Günther rund 1,8 Millionen Mahnungen an unzählige Opfer von Abofallen-Angeboten verschickt. Dafür hatte sie sich bereits vor mehreren Zivilgerichten wegen Geltendmachung unberechtigter Forderungen verantworten müssen. Mittlerweile ist Frau Günther zwar nicht mehr als Inkasso-Anwältin, sondern als Strafverteidigerin tätig. Nach wie vor ermittelt aber die Münchner Staatsanwaltschaft gegen die Juristin im Zusammenhang mit ihrer früheren Inkassotätigkeit wegen Beihilfe zum Betrug. Die Anwältin ging gegen die Veröffentlichung ihres Fotos in der akte 20.10-Sendung gerichtlich vor, wogegen sich META productions und SAT.1 nun mit Unterstützung von Noerr erfolgreich wehrten.

Bereits das Landgericht Berlin wies die Klage von Katja Günther in einem Urteil im Dezember 2011 ab. Die im Januar 2012 eingelegte Berufung hat das Kammergericht schließlich ohne mündliche Verhandlung mit einem Beschluss vom 29. Oktober 2012 zurückgewiesen. Das Landgericht – wie letztlich auch das Kammergericht – haben bestätigt, dass das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über fragwürdige Internet-Abos und an der Tätigkeit der mitwirkenden Inkasso-Anwälte das Persönlichkeitsrecht der Anwältin im konkreten Fall überwiege.

Damit steht nun fest: Das Landgerichtsurteil vom Dezember 2011 ist rechtskräftig und die Bildnisveröffentlichung in der Sendung „akte“ war zulässig. Diese Entscheidung ist für „akte“ ein wichtiges Zeichen, denn sie unterstützt die Macher des Formats bei der weiteren TV-Berichterstattung über das Millionengeschäft mit unseriösen Internet-Abos. „Ich bin froh, dass wir nicht den bequemen Weg der schnellen Beilegung gegangen sind, sondern gemeinsam mit den Anwälten von Noerr einen kleinen Sieg für die Pressefreiheit haben erstreiten können“, sagt Ulrich Meyer.

Beratung META productions und SAT.1: Noerr LLP

Dr. Martin Diesbach (Federführung, Medienrecht, München), Katharina Domnick, LL.M. (Medienrecht, Berlin)

Noerr ist eine führende europäische Wirtschaftskanzlei mit 470 Professionals in Deutschland, Europa und den USA. Unser Kerngeschäft ist exzellente, partnergeführte und interdisziplinäre Rechts- und Steuerberatung, die wissenschaftlich fundiert, innovativ und ergebnisorientiert ist. Mit den Gesellschaften der Noerr-Gruppe entwickeln wir zudem nachhaltige Lösungen für Finanzierung und Management.

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Matthias Schulte
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