FPS Fritze Paul Seelig: Die Abgeltungsteuer erfordert eine Kontrolle der Freistellungsaufträge

14.11.2008

FPS Fritze Paul Seelig

Ab 1. Januar 2009 ist die Abgeltungs-teuer auf private Kapitalerträge wirksam. Das neue Gesetz hat unter anderem Auswirkungen auf die Freistellungsauf-träge. „Unter Umständen kann es sinn-voll sein, die Freistellungsaufträge auf das Kreditinstitut mit den höchsten Zinseinnahmen zu beschränken“, erklärt Steuerberaterin Corinna Zachert von der FPS Lahann + Partner Steuerbera-tungsgesellschaft mbH in Hamburg.

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer werden an der Quelle von privaten Kapi-talerträgen 25 % an Steuern zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kir-chensteuer abgezogen. „Gleichzeitig werden Sparerfreibetrag und Wer-bungskostenpauschbetrag zu einem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehe-paare zusammengelegt“, erklärt Steuer-beraterin Zachert.

Vor dem 1. Januar 2009 gestellte Frei¬stellungsaufträge bleiben wirksam, kön-nen jedoch nicht mehr auf einzelne Kon-ten bei einem Kreditinstitut beschränkt werden. Steuerberaterin Zachert rät, alle Freistellungsaufträge bis Januar 2009 zu prüfen. Gegebenenfalls, insbesonde-re bei einem niedrigen Steuersatz, kann es auch in Betracht kommen, die Kapi-talerträge in der Einkommensteuererklä-rung geltend zu machen. „Die ideale Lö-sung ist jedoch erst ersichtlich, wenn sämtliche Besteuerungsgrundlagen vor-liegen“, so Zachert. Deshalb ist es rat-sam, alle Steuerbescheinigungen auf-zubewahren und bei den Kreditinstituten für jedes Jahr eine Erträgnisaufstellung zu beantragen. Denn die bisher üblichen Jahresbescheinigungen gibt es ab 2009 nicht mehr.

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Die FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH berät in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerrechts. Betreut werden Personen- und Kapitalgesell-schaften aller Größenordnungen und vieler Wirtschaftszweige, aber auch Einzelper-sonen im gesamten Bundesgebiet. Die Gesellschaft ist Kooperationspartner im Netzwerk von FPS Fritze Paul Seelig.

FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg. Hinzu kommen Koope-rationen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte und Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betreuen Unter-nehmen in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien- und Bau-recht.

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