FPS Fritze Paul Seelig: E.ON-Netzverkauf verunsichert ostdeutsche Kommunen
FPS Fritze Paul Seelig
Die Stromversorgung bereitet den Kommunen
derzeit erhebliches Kopfzerbrechen.
Seit der Ankündigung von E.ON,
das Höchstspannungsnetz zu verkaufen
und eine Veräußerung von Stadtwerkebeteiligungen
prüfen zu wollen, befürchten
sie, unversehens mit neuen Vertragspartnern,
die sie sich gar nicht
ausgesucht haben, konfrontiert zu werden.
„Viele Konzessionsverträge mit den
Energieversorgern enthalten Regelungen,
wonach die Rechte und Pflichten
auf einen geeigneten Dritten übertragen
werden dürfen“, erläutert Christoph
Germer, Rechtsanwalt von FPS Fritze
Paul Seelig aus Berlin.
E.ON will mit dem Verkauf der Netze eine
laufende Auseinandersetzung mit der
EU-Kommission beenden und – laut
Pressemeldung des Konzerns – dem
Wettbewerb auf dem Strommarkt deutliche
Impulse gegen. „Diese Ankündigung
könnte jedoch der Anfang eines
flächendeckenden Rückzugs der großen
Verbundunternehmen aus dem Netzgeschäft
sein“, befürchtet Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater Jörg Huse von FPS
Schmidt und Kollegen aus Potsdam. In
Städten und Gemeinden, die über keine
eigenen Stadtwerke verfügen, betreiben
Tochterunternehmen der großen Energiekonzerne
die Energieversorgungsnetze.
Hierzu schließen die Kommunen
und die Versorger Konzessionsverträge
mit Laufzeiten von bis zu 20 Jahren ab.
Besonders heftig könnten die Veränderungen
die ostdeutschen Kommunen
treffen. Denn hier laufen viele dieser
Konzessionsverträge in den nächsten
zwei bis drei Jahren ab. Die Kommunen
müssen das Auslaufen eines solchen
Vertrages zwei Jahre vorher bekannt
machen und sich dann entscheiden, ob
sie einen neuen Vertrag mit dem bisherigen
Netzbetreiber abschließen, die
Netze selber übernehmen oder sich einen
anderen Vertragspartner suchen.
„Doch das ist gerade in einer solchen
Umbruchphase gar nicht so einfach“,
merkt Wirtschaftsprüfer Huse an, „denn
die kommunalen Entscheidungsträger
müssen vor dem Abschluss eines Konzessionsvertrages
prüfen, ob die Übernahme
des Netzes – ggf. unter Beteiligung
Dritter – eine wirtschaftliche Alternative
darstellt.“
„Bei dem Verfahren der Bekanntmachung,
der Auswahl des Vertragspartners
und der Ausgestaltung der Verträge
muss besonders viel Sorgfalt an den
Tag gelegt werden“, warnt Energierechtler
Germer. So sollten die Kommunen
sicherstellen, dass der Partner des Konzessionsvertrages
sein Engagement
über die gesamte Laufzeit des Vertrages
aufrecht erhalte. Sonst seien sie
auch künftig nicht vor so überraschenden
Änderungen, wie sie jetzt von E.ON
in Aussicht gestellt werden, geschützt.
Hinweis für die Redaktion
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mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Hinzu kommen
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