FPS Fritze Paul Seelig: E.ON-Netzverkauf verunsichert ostdeutsche Kommunen

18.03.2008

FPS Fritze Paul Seelig

Die Stromversorgung bereitet den Kommunen

derzeit erhebliches Kopfzerbrechen.

Seit der Ankündigung von E.ON,

das Höchstspannungsnetz zu verkaufen

und eine Veräußerung von Stadtwerkebeteiligungen

prüfen zu wollen, befürchten

sie, unversehens mit neuen Vertragspartnern,

die sie sich gar nicht

ausgesucht haben, konfrontiert zu werden.

„Viele Konzessionsverträge mit den

Energieversorgern enthalten Regelungen,

wonach die Rechte und Pflichten

auf einen geeigneten Dritten übertragen

werden dürfen“, erläutert Christoph

Germer, Rechtsanwalt von FPS Fritze

Paul Seelig aus Berlin.

E.ON will mit dem Verkauf der Netze eine

laufende Auseinandersetzung mit der

EU-Kommission beenden und – laut

Pressemeldung des Konzerns – dem

Wettbewerb auf dem Strommarkt deutliche

Impulse gegen. „Diese Ankündigung

könnte jedoch der Anfang eines

flächendeckenden Rückzugs der großen

Verbundunternehmen aus dem Netzgeschäft

sein“, befürchtet Wirtschaftsprüfer

und Steuerberater Jörg Huse von FPS

Schmidt und Kollegen aus Potsdam. In

Städten und Gemeinden, die über keine

eigenen Stadtwerke verfügen, betreiben

Tochterunternehmen der großen Energiekonzerne

die Energieversorgungsnetze.

Hierzu schließen die Kommunen

und die Versorger Konzessionsverträge

mit Laufzeiten von bis zu 20 Jahren ab.

Besonders heftig könnten die Veränderungen

die ostdeutschen Kommunen

treffen. Denn hier laufen viele dieser

Konzessionsverträge in den nächsten

zwei bis drei Jahren ab. Die Kommunen

müssen das Auslaufen eines solchen

Vertrages zwei Jahre vorher bekannt

machen und sich dann entscheiden, ob

sie einen neuen Vertrag mit dem bisherigen

Netzbetreiber abschließen, die

Netze selber übernehmen oder sich einen

anderen Vertragspartner suchen.

„Doch das ist gerade in einer solchen

Umbruchphase gar nicht so einfach“,

merkt Wirtschaftsprüfer Huse an, „denn

die kommunalen Entscheidungsträger

müssen vor dem Abschluss eines Konzessionsvertrages

prüfen, ob die Übernahme

des Netzes – ggf. unter Beteiligung

Dritter – eine wirtschaftliche Alternative

darstellt.“

„Bei dem Verfahren der Bekanntmachung,

der Auswahl des Vertragspartners

und der Ausgestaltung der Verträge

muss besonders viel Sorgfalt an den

Tag gelegt werden“, warnt Energierechtler

Germer. So sollten die Kommunen

sicherstellen, dass der Partner des Konzessionsvertrages

sein Engagement

über die gesamte Laufzeit des Vertrages

aufrecht erhalte. Sonst seien sie

auch künftig nicht vor so überraschenden

Änderungen, wie sie jetzt von E.ON

in Aussicht gestellt werden, geschützt.

Hinweis für die Redaktion

FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland

mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Hinzu kommen

Kooperationen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte

und Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

betreuen Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im

Handels- und Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien-

und Baurecht.

Fachfragen beantwortet gerne:

Rechtsanwalt Christoph Germer

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