FPS Fritze Paul Seelig: EuGH muss Konzessionsmodell für die Abwasserentsorgung prüfen

11.06.2008

FPS Fritze Paul Seelig

Rechtssicherheit für die Nutzung des

Konzessionsmodells in der Wasserverund

Abwasserentsorgung wird es vorerst

nicht geben. Statt ein klärendes

Wort zu sprechen, hat das Oberlandesgericht

(OLG) Jena jetzt wichtige offene

Fragen dem Europäischen Gerichtshof

(EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

„Bis zur endgültigen Klärung können

nun leicht zwei Jahre vergehen“,

warnt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Jörg Huse von FPS Schmidt und

Kollegen in Potsdam alle Kommunen,

die über eine Einführung des Konzessionsmodells

nachdenken.

Auslöser der Vorlageentscheidung vom

8. Mai 2008 war ein Beschluss der Vergabekammer

Thüringen. Diese hatte ein

Verfahren zur Vergabe einer so genannten

Dienstleistungskonzession mit dem

Argument gestoppt, dass der angebliche

„Konzessionär“ kein Betriebsrisiko übernehme,

da er eine Monopolstellung erhalte.

Dieses Argument aufgreifend,

möchte das OLG vom EuGH wissen, ob

es für die Annahme einer Dienstleistungskonzession

ausreicht, dass der

Konzessionär das Entgelt für seine Leistung

von den Kunden und nicht von der

öffentlichen Hand erhält oder ob der

Konzessionär auch ein wirtschaftliches

Risiko übernehmen muss. Wenn die

Übernahme eines wirtschaftlichen Risikos

nach Ansicht des EuGH erforderlich

ist, möchte das OLG weiter wissen, wie

groß dieses Risiko sein muss, um eine

Dienstleistungskonzession anzunehmen.

„Solange es keine Klarheit gibt, sollten

Kommunen, die das Konzessionsmodell

einführen möchten, auf Nummer sicher

gehen und die vergaberechtlichen Vorgaben

beachten“, empfiehlt Rechtsanwalt

Christoph Germer von der Kanzlei

FPS Fritze Paul Seelig in Berlin, „insbesondere

ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen

für eine Inhouse-Vergabe vorliegen,

denn auch in diesen Fällen sind

kosten- und zeitaufwändige Vergabeverfahren

nicht erforderlich.“

Immerhin beinhaltet die Entscheidung

des OLG Jena für alle betroffenen

Kommunen einen schwachen Trost:

Grundsätzlich sind im Bereich Wasser/

Abwasser Dienstleistungskonzessionen

möglich, auch wenn die Aufgaben

selbst nicht auf Dritte übertragen werden

können. Diese allgemein umstrittene

Frage hatte die Vergabekammer

Thüringen noch anders entschieden.

Hinweis für die Redaktion

FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland

mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Hinzu kommen

Kooperationen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte

und Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

betreuen Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im

Handels- und Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien-

und Baurecht.

Fachfragen beantworten gerne: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rechtsanwalt Christoph Germer

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Jörg Huse

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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Stephensonstraße 24/26

D-14482 Potsdam

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