FPS Fritze Paul Seelig: Neues Schiedsgericht macht Urteile im China-Handel vollstreckbar

19.09.2008

FPS Fritze Paul Seelig

Mit der feierlichen Eröffnung des Chine-se European Arbitration Centre (CEAC) am heutigen Tag in Hamburg wird der Geschäftsverkehr mit China einen riesi-gen Schritt nach vorne gebracht. Denn damit gibt es ab sofort eine Instanz, de-ren Urteile aus Rechtsstreitigkeiten auch in China vollstreckt werden können. Ba-sis ist ein internationales Abkommen, dem auch China beigetreten ist. „Damit gewinnt der Geschäftsverkehr mit China erheblich an Rechtssicherheit“, betont Rechtsanwalt Dr. Cornelius Pöhner von der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Hamburg und Gründungsvorstand des CEAC-Trägervereins. „Bisher war ein großer Unsicherheitsfaktor, dass Urteile ordentlicher Gerichte gegenseitig nicht anerkannt werden und damit faktisch ins Leere laufen.“

Zusätzlich bieten Schiedsgerichtsverfah-ren den Vorteil, dass sie schneller und meist auch preiswerter als konventionel-le Prozesse zu führen sind. Pöhner: „Spätestens neun Monate nach Beginn des Verfahrens entscheidet das Gericht endgültig, sofern es nicht gelingt, vorher eine Einigung der Parteien herbeizufüh-ren.“ Bei einem Rechtsstreit um einen Betrag von 100.000 € liegen die Ge-samtkosten des Verfahrens, wenn ein Einzelschiedsrichter entscheidet, bei un-ter 6.500 €. „Das sind Werte, mit denen die staatlichen Gerichte, zumal bei ei-nem Verfahren über mehrere Instanzen, nicht annähernd mithalten können“, be-tont Pöhner. Unternehmen, die diesen effektiven Weg zur Streitbeilegung nut-zen möchten, müssen die CEAC-Schiedsklauseln bereits zu Beginn ihrer vertraglichen Beziehungen vereinbaren. Dann kann im Streitfall unmittelbar das neue Schiedsgericht in Hamburg ange-rufen werden.

Schiedsgerichtsverfahren haben eine lange Tradition und basieren letztlich auf gegenseitiger Akzeptanz. Für diese sorgt beim CEAC allein schon die paritätische Besetzung der Gremien. So sitzt in der Geschäftsführung eine chi-nesische Rechtsprofessorin, und Vorsit-zender des Beirats ist der ehemalige Präsident der chinesischen Rechtsan-waltskammer. Bisher gab es weltweit kein speziell auf den chinesischen Markt zugeschnittenes Schiedsgericht.

Träger des CEAC ist ein Verein, zu des-sen Initiatoren und Förderern neben et-lichen renommierten Anwaltskanzleien wie z.B. FPS Fritze Paul Seelig auch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer und die Handelskammer Hamburg ge-hören. Hamburgs Justizsenator ist Schirmherr. Mit der Eröffnung wird das CEAC in der Hansestadt zur zentralen Anlaufstelle für weltweit alle Streitigkei-ten, bei denen sich die Parteien im Vor-feld auf die Anwendung der CEAC-Schiedsbestimmungen verständigt ha-ben.

Infos: www.ceac-arbitration.com

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