FPS Fritze Paul Seelig: Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Firmenwagen wird halbiert

29.08.2008

FPS Fritze Paul Seelig

Unternehmer, die ein Kraftfahrzeug sowohl

für unternehmerische als auch für

private Zwecke nutzen, müssen sich mit

dem Jahreswechsel auf eine neue Regelung

einstellen: Künftig dürfen nur

noch 50 % der ausgewiesenen Umsatzsteuer

als Vorsteuer abgezogen werden.

Das gilt für die Anschaffungs- und

Herstellungskosten genauso, wie für

Miete, Leasing und die Betriebskosten.

Im Gegenzug entfällt die bisher notwendige

Besteuerung der unternehmensfremden

Verwendung als unentgeltliche

Wertabgabe. „Diese Regelung stellt die

Unternehmer meistens schlechter als

die bisherige, so dass alle, die in naher

Zukunft einen Fahrzeugwechsel planen,

dies noch ins Jahr 2008 legen sollten“,

rät Steuerberaterin Barbara Saß von der

FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft

mbH in Hamburg.

Die neue Regelung ist im Jahressteuergesetz

2009 enthalten. Da sie von den

europäischen Regelungen abweicht,

muss die Europäische Union (EU) zustimmen,

wovon auszugehen ist. Damit

ist diese 50 %-Klausel frühestens auf alle

Fahrzeuge anzuwenden, die nach

dem 31. Dezember 2008 angeschafft

oder hergestellt, gemietet oder geleast

werden. Lässt die EU-Zustimmung länger

auf sich warten, greift die Regelung

erst nach Ablauf des nächsten Kalendermonats

nach Veröffentlichung der

Zustimmung.

„Nicht betroffen sind Fahrzeuge, die

vom Unternehmer im Rahmen eines

Dienstverhältnisses einem Arbeitnehmer

gegen Entgelt überlassen werden“, erläutert

Saß. Der Grund: In einem solchen

Fall handelt es sich um eine ausschließlich

unternehmerische Nutzung.

Von 1999 bis zum Jahr 2002 galt bereits

eine ähnliche Regelung in Deutschland.

Diese wich jedoch vom harmonisierten

EU-Recht ab und wurde aus formalen

Gründen gekippt. Deutschland hatte es

versäumt, sich die für diese Abweichung

notwendige Zustimmung der EU einzuholen.

Die jetzt anstehende Wiederbelebung

der für die Unternehmen ungünstigeren

Lösung sieht daher von

vornherein die EU-Zustimmung vor.

Hinweis für die Redaktion

Die FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH berät in allen Fragen

des Wirtschafts- und Steuerrechts. Betreut werden Personen- und Kapitalgesellschaften

aller Größenordnungen und vieler Wirtschaftszweige, aber auch Einzelpersonen

im gesamten Bundesgebiet. Die Gesellschaft ist Kooperationspartner im

Netzwerk von FPS Fritze Paul Seelig.

FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland

mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Hinzu kommen

Kooperationen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte

und Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betreuen

Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im

Handels- und Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien-

und Baurecht.

FPS Fritze Paul Seelig ist Mitglied der Geneva Group International, einem internationalen

Netzwerk von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Unternehmensberatern

und Anwälten.

Fachfragen beantwortet gerne:

Steuerberaterin Barbara Saß

F P S Lahann + Partner

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Colonnaden 72

D-20354 Hamburg

Tel.: +49 (0) 40 | 35 60 03 - 0

Fax: +49 (0) 40 | 35 60 03 - 38

sass@fps-lahannpartner.de

www.fps-lahannpartner.de

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media

Uwe Rieder

Zum Schickerhof 81

D-47877 Willich

T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820

F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826

u.rieder@riedermedia.de

www.riedermedia.de

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell