FPS Fritze Paul Seelig: Zunehmende Diskrepanz zwischenhandels- und steuerrechtlicher Bilanz
FPS Fritze Paul Seelig
Das deutsche Bilanzrecht soll modernisiert
und vereinfacht werden. Bereits im
Mai dieses Jahres hat die Bundesregierung
einen entsprechenden Gesetzesentwurf
verabschiedet. „Ziel ist es, eine
kostengünstige Alternative zu den International
Financial Reporting Standards
(IFRS) bieten“, erläutert Steuerberaterin
Corinna Zachert von der FPS Lahann +
Partner Steuerberatungsgesellschaft
mbH in Hamburg. Viele Änderungen im
Gesetz sollten ab dem Geschäftsjahr
2009 wirksam werden. Aufgrund des
erst am 17.12.2008 vorgesehenen Termins
für eine öffentliche Expertenanhörung
und der danach notwendigen Lesungen
im Bundestag wird nicht mehr
vor Mai/Juni 2009 mit dem Gesetz gerechnet.
Die neuen Vorschriften finden
daher erst auf Jahres- und Konzernabschlüsse
für nach dem 31.12.2009 beginnende
Geschäftsjahre Anwendung.
Da Handels- und Steuerrecht immer
weiter voneinander abweichen, gerät
mittlerweile die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen
Jahresbilanz ins Wanken.
„Die bisher übliche Erstellung einer
Einheitsbilanz erscheint zukünftig nicht
mehr realisierbar. Vielmehr werden die
betroffenen mittelständischen Unternehmen
in Zukunft Handels- und Steuerbilanz
getrennt aufstellen müssen“,
meint Steuerberaterin Zachert. Die Bundesregierung
zieht deshalb bereits ein
eigenständiges Steuerbilanzrecht in Erwägung.
Der bisherige Gesetzesentwurf vom Mai
2008 sieht vor, Einzelkaufleute mit einem
Jahresumsatz unter 500.000 Euro
sowie einem Jahresüberschuss unter
50.000 Euro in zwei aufeinander folgenden
Geschäftsjahren von der Verpflichtung
zur Bilanzierung und Buchhaltung
zu befreien. Um den Überblick nicht zu
verlieren, rät Steuerberaterin Zachert
den betroffenen Gewerbetreibenden,
trotzdem genau Buch zu führen.
Immaterielle Vermögensgegenstände
wie Patente oder erarbeitetes Knowhow
sollen nach neuem Bilanzrecht keinem
Aktivierungsverbot mehr unterliegen.
Unternehmen wären demnach verpflichtet,
die Kosten für die Entwicklung
von immateriellen Wirtschaftsgütern in
die Handelsbilanz mit aufzunehmen.
Steuerlich müssen diese unverändert
nur erfasst werden, wenn sie entgeltlich
erworben wurden. Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert
muss hingegen aus steuerlicher Sicht
immer aktiviert werden und unterliegt
einer 15 Jahre andauernden Abschreibung.
Relativ umfassend sind die neuen Regelungen
zu Rückstellungen. Diese sind
mit dem Erfüllungsbetrag, also unter Berücksichtigung
künftiger Preis- und Kostensteigerungen
anzusetzen. Außerdem
müssen Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr abgezinst
werden. Basis ist der durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre. „Aus steuerlicher Sicht
wird es bei einem festgelegten Abzinsungszinssatz
von 5,5 Prozent für
Rückstellungen bleiben“, erklärt Steuerberaterin
Zachert, „auch dürfen künftige
Preis- und Kostensteigerungen steuerlich
nicht berücksichtigt werden.“ In der
Praxis wirken sich die neuen handelsrechtlichen Rückstellungsregeln vor allem
dadurch aus, dass höhere Pensionsrückstellungen
notwendig werden.
Diese dürfen die Unternehmen allerdings
über 15 Jahre hinweg ansammeln.
Neben den genannten Änderungen soll
laut Gesetzesentwurf die handelsrechtliche
Herstellungskostenuntergrenze an
die steuerliche Untergrenze angeglichen
werden. Außerdem müssen Kapitalgesellschaften
zukünftig sowohl passive
latente Steuern als auch aktive latente
Steuern in die Handelsbilanz mit aufnehmen,
welche in der Steuerbilanz
keinen Ansatz finden. Die vom Gesetzgeber
vorgegebenen Schwellenwerte,
die festlegen, ab wann eine Kapitalgesellschaft
als klein, mittelgroß oder groß
eingestuft wird, sollen erhöht werden.
Bilanzsumme, Umsatzerlöse sowie Arbeitnehmeranzahl
steigen um 20 Prozent,
während die große Kapitalgesellschaft
weiterhin gleich eingestuft wird.
Diese Gesetzesänderung soll allerdings
aus EU-rechtlichen Gründen bereits
rückwirkend ab 2008 gelten.
Hinweis für die Redaktion
Die FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH berät in allen Fragen
des Wirtschafts- und Steuerrechts. Betreut werden Personen- und Kapitalgesellschaften
aller Größenordnungen und vieler Wirtschaftszweige, aber auch Einzelpersonen
im gesamten Bundesgebiet. Die Gesellschaft ist Kooperationspartner im
Netzwerk von FPS Fritze Paul Seelig.
FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland
mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg. Hinzu kommen Kooperationen
mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte und
Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betreuen Unternehmen
in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im Handels- und
Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien- und
Baurecht.
FPS Fritze Paul Seelig ist Mitglied der Geneva Group International, einem der führenden
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und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen.
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