FPS Fritze Paul Seelig: Zunehmende Diskrepanz zwischenhandels- und steuerrechtlicher Bilanz

03.12.2008

FPS Fritze Paul Seelig

Das deutsche Bilanzrecht soll modernisiert

und vereinfacht werden. Bereits im

Mai dieses Jahres hat die Bundesregierung

einen entsprechenden Gesetzesentwurf

verabschiedet. „Ziel ist es, eine

kostengünstige Alternative zu den International

Financial Reporting Standards

(IFRS) bieten“, erläutert Steuerberaterin

Corinna Zachert von der FPS Lahann +

Partner Steuerberatungsgesellschaft

mbH in Hamburg. Viele Änderungen im

Gesetz sollten ab dem Geschäftsjahr

2009 wirksam werden. Aufgrund des

erst am 17.12.2008 vorgesehenen Termins

für eine öffentliche Expertenanhörung

und der danach notwendigen Lesungen

im Bundestag wird nicht mehr

vor Mai/Juni 2009 mit dem Gesetz gerechnet.

Die neuen Vorschriften finden

daher erst auf Jahres- und Konzernabschlüsse

für nach dem 31.12.2009 beginnende

Geschäftsjahre Anwendung.

Da Handels- und Steuerrecht immer

weiter voneinander abweichen, gerät

mittlerweile die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen

Jahresbilanz ins Wanken.

„Die bisher übliche Erstellung einer

Einheitsbilanz erscheint zukünftig nicht

mehr realisierbar. Vielmehr werden die

betroffenen mittelständischen Unternehmen

in Zukunft Handels- und Steuerbilanz

getrennt aufstellen müssen“,

meint Steuerberaterin Zachert. Die Bundesregierung

zieht deshalb bereits ein

eigenständiges Steuerbilanzrecht in Erwägung.

 

Der bisherige Gesetzesentwurf vom Mai

2008 sieht vor, Einzelkaufleute mit einem

Jahresumsatz unter 500.000 Euro

sowie einem Jahresüberschuss unter

50.000 Euro in zwei aufeinander folgenden

Geschäftsjahren von der Verpflichtung

zur Bilanzierung und Buchhaltung

zu befreien. Um den Überblick nicht zu

verlieren, rät Steuerberaterin Zachert

den betroffenen Gewerbetreibenden,

trotzdem genau Buch zu führen.

Immaterielle Vermögensgegenstände

wie Patente oder erarbeitetes Knowhow

sollen nach neuem Bilanzrecht keinem

Aktivierungsverbot mehr unterliegen.

Unternehmen wären demnach verpflichtet,

die Kosten für die Entwicklung

von immateriellen Wirtschaftsgütern in

die Handelsbilanz mit aufzunehmen.

Steuerlich müssen diese unverändert

nur erfasst werden, wenn sie entgeltlich

erworben wurden. Der entgeltlich erworbene

Geschäfts- oder Firmenwert

muss hingegen aus steuerlicher Sicht

immer aktiviert werden und unterliegt

einer 15 Jahre andauernden Abschreibung.

Relativ umfassend sind die neuen Regelungen

zu Rückstellungen. Diese sind

mit dem Erfüllungsbetrag, also unter Berücksichtigung

künftiger Preis- und Kostensteigerungen

anzusetzen. Außerdem

müssen Rückstellungen mit einer Laufzeit

von mehr als einem Jahr abgezinst

werden. Basis ist der durchschnittliche

Marktzinssatz der vergangenen sieben

Geschäftsjahre. „Aus steuerlicher Sicht

wird es bei einem festgelegten Abzinsungszinssatz

von 5,5 Prozent für

Rückstellungen bleiben“, erklärt Steuerberaterin

Zachert, „auch dürfen künftige

Preis- und Kostensteigerungen steuerlich

nicht berücksichtigt werden.“ In der

Praxis wirken sich die neuen handelsrechtlichen Rückstellungsregeln vor allem

dadurch aus, dass höhere Pensionsrückstellungen

notwendig werden.

Diese dürfen die Unternehmen allerdings

über 15 Jahre hinweg ansammeln.

Neben den genannten Änderungen soll

laut Gesetzesentwurf die handelsrechtliche

Herstellungskostenuntergrenze an

die steuerliche Untergrenze angeglichen

werden. Außerdem müssen Kapitalgesellschaften

zukünftig sowohl passive

latente Steuern als auch aktive latente

Steuern in die Handelsbilanz mit aufnehmen,

welche in der Steuerbilanz

keinen Ansatz finden. Die vom Gesetzgeber

vorgegebenen Schwellenwerte,

die festlegen, ab wann eine Kapitalgesellschaft

als klein, mittelgroß oder groß

eingestuft wird, sollen erhöht werden.

Bilanzsumme, Umsatzerlöse sowie Arbeitnehmeranzahl

steigen um 20 Prozent,

während die große Kapitalgesellschaft

weiterhin gleich eingestuft wird.

Diese Gesetzesänderung soll allerdings

aus EU-rechtlichen Gründen bereits

rückwirkend ab 2008 gelten.

Hinweis für die Redaktion

Die FPS Lahann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH berät in allen Fragen

des Wirtschafts- und Steuerrechts. Betreut werden Personen- und Kapitalgesellschaften

aller Größenordnungen und vieler Wirtschaftszweige, aber auch Einzelpersonen

im gesamten Bundesgebiet. Die Gesellschaft ist Kooperationspartner im

Netzwerk von FPS Fritze Paul Seelig.

FPS Fritze Paul Seelig ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland

mit Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg. Hinzu kommen Kooperationen

mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Rund 100 Rechtsanwälte und

Notare (Berlin und Frankfurt), Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betreuen Unternehmen

in der gesamten Bandbreite des Wirtschaftsrechts, u.a. im Handels- und

Gesellschaftsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Immobilien- und

Baurecht.

FPS Fritze Paul Seelig ist Mitglied der Geneva Group International, einem der führenden

internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs-

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen.

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Dipl.-Kffr. Corinna Zachert

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