Freshfields-Anwalt Christoph Seibt erhält Honorarprofessur der Bucerius Law School

10.03.2008

Freshfields Bruckhaus Deringer

Dr. Christoph H. Seibt, Rechtsanwalt in Hamburg und Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, wird am 8. März 2008 zu einem der ersten beiden Honorarprofessoren an der Bucerius Law School, Hamburg, ernannt.

Neben Christoph Seibt erhält Professor Dr. Reinhard Zimmermann, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und Leibniz-Preisträger, die Honorarprofessur der renommierten Privathochschule für Rechtswissenschaft. Die Ernennungen finden im Rahmen einer akademischen Feier im Auditorium maximum der Hochschule statt.

Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Präsident der Bucerius Law School: "Wir sind stolz, zwei in unterschiedlichen Bereichen herausragende Juristen, die seit Jahren an der Bucerius Law School lehren, akademisch an uns binden zu können. Beide Ernennungen unterstreichen das Profil der Bucerius Law School als wissenschaftlich anspruchsvolle und auf das internationale Recht ausgerichtete Hochschule, die die Verbindung von Wissenschaft und Praxis als wechselseitig befruchtenden Austausch lebt.“

„Professor Zimmermann zählt zu den weltweit bekanntesten deutschen Forschern auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft. Seine internationale Erfahrung, sein wissenschaftliches Werk und seine Gabe als akademischer Lehrer sind herausragend. Wenige Wissenschaftler wurden international so oft für ihre Arbeiten ausgezeichnet wie Reinhard Zimmermann.“

„Professor Seibt zählt als Partner der international tätigen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zu den erfolgreichsten Anwälten. Seine akademischen Leistungen und die Liste seiner Veröffentlichungen beweisen ein beeindruckendes wissenschaftliches Profil. Christoph Seibt personifiziert in herausragender Weise die für die Hochschule so wichtige Kombination aus Theorie und Praxis.“

„Beide Professoren sind Glücksfälle für die Bucerius Law School."

Dr. Christoph H. Seibt: "Ich freue mich auf die weiteren Aufgaben bei der Bucerius Law School und darauf, als Teil des intensiven Austausches zwischen Wissenschaft und Praxis die Entwicklung der Hochschule weiter mitzugestalten."

Christoph Seibt ist seit 2002 Lehrbeauftragter für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht an der Bucerius Law School. Er ist Mit-Initiator des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Hochschule, das im September 2007 eröffnet wurde und vor allem auch als Ort des internationalen Dialogs zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in diesen Rechtsgebieten dienen soll. Er ist zudem Vorsitzender des Wissenschaftlichen Kuratoriums sowie Vorstand der das Institut unterstützenden Stiftung.

Der 42-jährige Christoph Seibt hat an den Universitäten Hamburg, Genf (CEE), Singapur, Harvard University und Yale Law School (LL.M.) Rechtswissenschaften und Philosophie studiert. Er ist Herausgeber und Autor verschiedener Standardkommentare, Handbücher und Fachbeiträgen in den Feldern des Unternehmens- und Kapitalmarktrechts sowie zu Fragen von M&A-Transaktionen.

Bei Freshfields Bruckhaus Deringer berät Christoph Seibt Mandanten im Unternehmens- und Kapitalmarktrecht sowie bei M&A-Transaktionen, zuletzt unter anderem

· das Hamburger Solarunternehmen Conergy AG bei der finanziellen Restrukturierung,

· die Norddeutsche Affinerie AG bei ihrem Zusammenschluss mit der börsennotierten, belgischen Cumerio SA/NV mit nachfolgender grenzüberschreitender Verschmelzung zur Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft,

· die Continental AG bei dem Erwerb von Siemens VDO und

· die Evotec AG bei der Übernahme des NASDAQ-Börsenunternehmens Renovis und dem nachfolgenden Doppellisting in den USA.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Christoph H. Seibt, Partner

 

T +49 40 36 90 61 60

 

E christoph.seibt@freshfields.com

 

 

 

Jan Beßling, Presse und Kommunikation

 

T +49 69 27 30 85 53

 

E jan.bessling@freshfields.com

 

Freshfields Bruckhaus Deringer ist mit über 2.500 Anwälten und 26 Büros weltweit an allen wichtigen Wirtschaftszentren präsent. Mit einer international integrierten Partnerschaft betreut die Kanzlei bedeutende nationale und multinationale Unternehmen, Finanzdienstleister und Institutionen auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts.

 

Das Hamburger Freshfields-Büro, in dem Seibt tätig ist, wurde 1840 gegründet und gehört zu den traditionsreichsten Anwaltskanzleien der Hansestadt.

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