Freshfields berät Archer-Daniels-Midland beim Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse

16.03.2015

Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Archer-Daniels-Midland Company (ADM), bei der Strukturierung ihrer globalen Kapitalmarktnotierungen und dem hieraus folgenden Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum regulierten Markt, General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) beraten.

Auf Antrag vom 24. Februar 2014 hat die Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung mit nur dreimonatiger Wirksamkeitsfrist zum Schutze der Anleger mit Wirkung zum 12. Juni 2015 widerrufen, da die Aktien nach Wirksamwerden des Delistings zum Handel an der New York Stock Exchange als Heimatbörse zugelassen sind und bleiben.

ADM ist eines der weltweit führenden Unternehmen in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Mit dem Delisting zieht sich das Unternehmen als eine von zur Zeit nur drei US-Gesellschaften sowohl vom gesamten regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wie auch vom gesamten regulierten bzw. organisierten europäischen Kapitalmarkt zurück, um den Verwaltungs- und Kostenaufwand der Kapitalmarkt-Compliance zu reduzieren.

Das Freshfields-Team umfasste Professor Dr. Christoph H. Seibt und Jörg-Peter Kraack (beide Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Hamburg).

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