Freshfields berät Deutsche Post bei erfolgreichem Beihilfe-Verfahren vor Europäischem Gericht Erster Instanz

03.07.2008

Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Deutsche Post AG bei ihrem erfolgreichen Beihilfe-Verfahren vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg (EuG) beraten. Das Gericht erklärte am 1. Juli 2008 eine Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2002 für nichtig, nach der die Deutsche Post von der EU-Kommission zur Rückzahlung angeblicher Beihilfen plus Zinsen in Höhe von 907 Millionen Euro verpflichtet worden war. Nach dem Urteil wird die Deutsche Post von der Bundesregierung eine Rückzahlung in Höhe von gut einer Milliarde Euro erhalten.

Im Juni 2002 hatte die Kommission entschieden, dass die Deutsche Post in den Jahren 1994 bis 1998 eine Kostenunterdeckung im Wettbewerbsbereich Geschäftskundenpakete durch eine unzulässige Quersubventionierung aus staatlichen Beihilfen zur Finanzierung des Universaldienstes ausgeglichen habe.

Jochim Sedemund hat die Deutsche Post vor dem EuG vertreten: "Die Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission wurde für nichtig erklärt, weil die Kommission den erlaubten Ausgleich der Mehrkosten des Post-Universaldienstes nicht berücksichtigt hat. Wir freuen uns, dass wir das Verfahren für die Deutsche Post nach sechsjähriger Dauer zu einer erfolgreichen Entscheidung führen konnten."

Die Deutsche Post erwägt, die Rückzahlung für eine eventuelle Sonderdividende an die Aktionäre oder einen Aktienrückkauf zu verwenden.

Das Team von Freshfields Bruckhaus Deringer umfasste Jochim Sedemund und Dr. Thomas Lübbig (beide Kartell- und Wettbewerbsrecht, Berlin)

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Jochim Sedemund, Of Counsel

 

 

T +49 30 20 28 38 55

 

 

E jochim.sedemund@freshfields.com

Jan Beßling, Communications

 

 

T +49 69 27 30 85 53

 

 

E jan.bessling@freshfields.com

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