Freshfields berät HSH Nordbank bei Verständigung mit EU-Kommission zur Entlastung der Bank

22.10.2015

Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat die HSH Nordbank AG im Rahmen des seit über zwei Jahren laufenden EU-Beihilfeverfahrens hinsichtlich der am Montag zwischen der EU-Kommission, der Bundesrepublik Deutschland sowie den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein getroffenen informellen Verständigung zur Restrukturierung und operativen Entlastung der Bank beraten.

Nach der Verständigung wird die EU-Kommission die Wiedererhöhung der von den Ländern gewährten Zweitverlustgarantie von 7 auf 10 Milliarden Euro bewilligen; gleichzeitig soll die Bank in erheblichem Umfang von Vergütungsbestandteilen der Zweitverlustgarantie entlastet und der Bank gestattet werden, notleidende Portfolien in einem Umfang von bis 8,2 Milliarden Euro an die Länder und in den Markt zu verkaufen sowie die dadurch entstehenden Buchwertverluste unter der Zweitverlustgarantie abzurechnen. Im Gegenzug verlangt die EU-Kommission die Aufspaltung der Bank in eine Holdingsgesellschaft sowie eine zu privatisierende operative Gesellschaft.

Für die Privatisierung der operativen Gesellschaft ist eine Frist von 24 Monaten vorgesehen, die mit der für das 1. Halbjahr 2016 erwarteten verbindlichen Entscheidung der EU-Kommission beginnt. Bei Verzögerungen aus nicht unter Kontrolle von Bank und Ländern stehenden Gründen kann die Frist um bis zu 6 Monate verlängert werden. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen für bis zu vier Jahre einen Anteil von 25 Prozent an der Bank behalten. Weitere Einzelheiten des Privatisierungsverfahrens werden durch die EU-Kommission noch festgelegt.

Die Europäische Zentralbank (EZB) war in das Verfahren eingebunden und hat die Verständigung zur Kenntnis genommen.

Freshfields berät die HSH Nordbank seit 2008 laufend, u.a. im Zusammenhang mit den staatlichen Stützungsmaßnahmen 2008/2009, dem ersten EU-Beihilfeverfahren, verschiedenen Umstrukturierungsmaßnahmen, der Erstellung des Sanierungsplans sowie der umfassenden Bankenprüfung („Comprehensive Assessment“) durch die EZB im Oktober 2014.

Das Freshfields-Team umfasste Dr. Andreas von Bonin (Kartell- und Beihilferecht), Dr. Patrick Cichy, Dr. Marius Berenbrok (beide Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Alexander Glos, Andreas Bartsch (beide Bank- und Finanzrecht), Dr. Alexander Schwahn (Steuerrecht), Merit Olthoff (Kartell- und Beihilferecht), Dr. Arne Krawinkel, Dr. Stefan Bressler, Dr. Gunnar Isenberg, Dr. Christian Kutschmann, Dr. Felix Scheder-Bieschin (alle Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Janina Heinz, Ulrich Heuschkel (beide Bank- und Finanzrecht), Andy Laatsch (Steuerrecht) und Dr. Thomas Voland (Öffentliches Recht).

Inhouse: Dr. Michael Berghaus (General Counsel) und Dr. Sascha Engelbach.

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