Freshfields berät Infineon bei der Emission von Hybridanleihen

04.10.2019

Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Infineon Technologies AG bei der Begebung von zwei Hybridanleihen im Gesamtnennbetrag von 1,2 Milliarden Euro beraten. Die unbesicherten und nachrangigen Hybridanleihen von Infineon haben keinen festen Endfälligkeitstermin und sind regulär frühestens im Januar 2025 bzw. Januar 2028 durch die Emittentin kündbar. Die Anleihen werden aufgrund ihrer Ausgestaltung in der IFRS-Konzernbilanz von Infineon als Eigenkapital ausgewiesen und erhalten von der Ratingagentur Standard & Poor’s eine Eigenkapitalanrechnung von 50 Prozent.

Den Nettoemissionserlös in Höhe von 1,185 Milliarden Euro nutzt Infineon zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für die am 3. Juni 2019 angekündigte Übernahme der Cypress Semiconductor Corporation. Hierfür wird ein Teil des noch nicht ausgeschöpften Kreditrahmens unter den von Infineon abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen, zu denen das Unternehmen ebenfalls von Freshfields beraten wurde, vorzeitig abgelöst.

Das Infineon-Team umfasste:

Rechtsabteilung: Rudolf von Moreau (General Counsel), Dr. Dominik Kallweit, Dr. Regina Käsberger-Grün und Dr. Gabriel Burghardt (alle Corporate, Capital Markets and Finance Law).

Das Freshfields-Team umfasste:

- Partner: Dr. Christoph L. Gleske (Kapitalmarkt- und Finanzrecht), Mark Strauch (Kapitalmarktrecht/Gesellschaftsrecht).

- Counsel: Christina Zapf (Kapitalmarkt- und Finanzrecht).

- Associate: Jan Christian Reiter (Kapitalmarkt- und Finanzrecht).

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